Nur mal zur Info was die Strassenverkehrsordnung dazu sagt.
Standlicht einschalten: Wann ist dies nötig?
Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs
Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten.