Guten Morgen,
wir haben erst einmal ein Fahrzeug gewandelt (Rückabwicklung des Kaufvertrages).
Einen Anwalt oder gar ein Gericht mussten wir dafür nicht bemühen.
Es handelte sich damals um ein Problem mit dem Automatikgetriebe, was weder
Werkstatt noch Hersteller in den Griff bekommen konnten.
Somit haben wir den Händler gebeten, sich beim Hersteller für eine Rückabwicklung einzusetzen.
Das war kein Problem und hat insgesamt 6 Wochen gedauert, in denen wir das Fahrzeug aber
ganz normal weiter nutzen durften.
Für die insgesamt 14monatige Nutzung mit rund 20.000 km mussten wir eine faire, kilometerabhängige
Summe entrichten und die Sache war erledigt.
Ich hoffe, ich konnte hiermit weiterhelfen und wünsche einen schönen Tag.
Viele Grüße
Christian