Es ist halt wie immer
Wo kein Kläger kein Richter.
Kein Prüfer läst sich die Einbauanleitung von der AHK zeigen leider müssen dies ja auch nicht mehr Eingetragen werden.
Der Prüfer schaut im Gutachten der Federn und wenn dort steht 350mm ok past ohne Anhänger und Beladung als Eintragen.
Aber grade wenn ein Anhänger dran ist und die 100kg Stüzlast und das gesamt zulade Gewicht was ja auch meistens im Kofferraum und nicht bei Mutti auf den schoss liegt.
unterschreitet er halt die 350mm.
und da geht es rein um den Winkel der erreicht wird Kugelkopf /Anhänger und kann es dann halt dazu kommen das es sich löst.
und das ganze wenn und aber nur halb geladen Stüzlast habe ich nur 50 an Anhänger ist egal.
das kann das Auto und das ist ausschlaggebend .
es wird immer der Extremfall sein .und mal erlich, wenn deswegen der Anhänger sich löst und es dann Tote gibt ist das leben auch vorbei für euch oder glaubt jemand wirklich das dann die Versichungen zahlen.
Wenn dann noch Festgestellt wird das in der Anleitung der AHK steht keine Federn was ja der Fall ist Viel Spass beim Richter