Sorry ich wollte hier bestimmt keine lange Diskussion starten.
Aber hier der Versuch die Frage zu beantworten:
Dann die Kalibrierung gegebenenfalls, sofern sich an der Geometrie was geändert hat - soweit richtig? Das fordert der Hersteller.
Aber wie wird der Nachweis geführt das sich nichts verändert hat?
Nach meiner damaligen Erfahrung brauchte es hierfür einen Nachweis das das überprüft wurde, oder eine entsprechende Bescheinigung der Werkstatt das alles ohne erneute Prüfung passt.
Letzteres habe ich in der Praxis aber noch nicht gehabt. Ich brauchte immer den Nachweis.
Ich vermute mal, es geht letztendlich nur um die Haftung. Man gibt den entsprechenden Hinweis, das nennt man glaube ich "freischreiben".
Soweit meine Gedanken dazu
SpielbahNer