Moin,
und was soll ein anderer Prüfer bringen?
Wenn in den Unterlagen steht, das die Kalibrierung erfolgen muss ist dieser Nachweis zu erbringen. Punkt.
Ich geb ja zu das meine Zeit der Umbauten schon etwas her ist, aber ich denke da hat sich bis heute nicht viel geändert.
Durch den Einbau (kann) sich die Fahrwerksgeometrie geändert haben und demzufolge müssen die Systeme neu eingemessen werden. Und da diese Sicherheitsrelevant sind, ist das Vorschrift.
Wenn die Werkstatt (Einbau) bescheinigt das die Systeme ordentlich eingestellt sind ist alles gut und der Prüfer zufrieden. Es bleibt bestenfalls die Frage wie das bescheinigt wird. Rechnung über die Ausführung, oder formlose Bescheinigung. Hier kommt es tatsächlich manchmal auf den Prüfer an. Aber: Damit ist die Werkstatt in der Haftung, und das wollen die nicht immer.
H+R als Hersteller ist auch raus, da die ja schreiben es muss geprüft werden
Und Mazda? Es handelt sich um eine Veränderung am Fahrzeug, ergo Abweichung vom Serienzustand dafür ist Mazda wohl kaum zuständig.
Thomas /SpielbahNer