Moin!
Zitat:
"Die Mazda 6-Jahres-Neuwagengarantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch betroffener Komponenten. Ausgenommen sind lediglich Verschleißteile. Inbegriffen ist auch eine unbegrenzt gültige Mazda Mobilitätsgarantie. Voraussetzung für ein Greifen des Garantieschutzes ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Durchführung der Wartungsarbeiten gemäß Mazda Wartungsplan."
Zunächst: ich bin kein Rechtsanwalt
, sondern kann mich nur auf den normalem Menschenverstand verlassen.
Ein Auto ist eine komplexe Maschine, die wohl nie "als Ganzes" kaputtgeht - es sei denn, durch einen Totalschaden. Unfallschäden deckt die Vollkasko ab. (Es sei denn, mir wird ein Mitverschulden nachgewiesen, z.b. Herumspielen am Connectsystem während der Fahrt).
Defekte betreffen also immer einzelne Bauteile - Motor, Getriebe, Karosserie (Rost), Achsen etc. die von Mazda gefertigt wurden.
Dabei werden aber nur Material- oder Herstellungsfehler abgedeckt. Mangels eigener Fachkenntnis wird man in so einem Fall meist auf den Goodwill der Vertragswerkstatt angewiesen sein, die bestätigen kann, dass zB. bei der Montage des Motors eine wichtige Schraube vergessen wurde oder offensichtlich ist, dass ein Bauteil nicht wie versprochen funktioniert (z.B. Getriebe schaltet nicht mehr). Werden durch solche Fehler ganze Baureihen und deren Verkehrssicherheit betroffen, erfolgt in der Regel ein Rückruf durch das KBA (hammer' grad:
Fehlerhaft montierte Leichtmetallfelgen aufgrund gelöster Buchsen.)
Genau genommen könnte sogar das springende Fahrwerk ein Garantiefall sein, WENN man denn nachweisen könnte, dass hier ein fehlerhaftes Material verwendet wurde .... wie will man damit durchkommen? Gegen Konstruktionsfehler (Abmessungen, Materialauswahl, gewählte Federkennlinien) die einen echten Sachmangel begründen, dürfte die Garantie nicht greifen. Und defekt in dem Sinne ist die Hinterachsfederung ja nicht.
Bei Austauschfedern greift die Mazda-Garantie nicht - auf die Federn bezogen! Wenn die bricht, interessiert logischerweise Mazda weder die Feder nach ein evtl. dadurch entstandener Folgeschaden am Fahrwerk. Für andere Schäden am Fahrzeug (welche?) dürfte ein Federbruch kaum ursächlich werden.
Wenn demnach eine Feder aus dem Zubehörhandel bricht, betrifft das die Mazda-Garantie nicht, sondern fällt möglicherweise auf den Hersteller/Händler der Federn zurück..
Deshalb ist mir die Werksgarantie diesbezüglich eigentlich egal: ich halte den cx-60 grundsätzlich für ein gutes Auto, sonst hätte ich keinen bestellt. Dass irgendetwas defekt wird, weil ich Federn eines renommierten Herstellers einbaue, glaube ich nicht. Und verkehrsunsicher wird ist es auch nicht sei, wenn der TÜV den Umbau abgenommen und die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt hat. abgedeckt sind.
PS: welcher Nutzer von Spurverbreiterungen (sei es durch Distanzscheiben oder Zubehörfelgen mit anderer Einpresstiefe) macht sich schon Gedanken über seine Garantieansprüche bei vorzeitig verschlissenen Achslagern, was "garantiert" zu erwarten ist?
PPS: Sorry für den langen Beitrag, aber ich bin Pensionär und habe Zeit