Beiträge von CX-60_User

    Der Hersteller (MAZDA) lernt mit uns mit.

    Und genau das ist einem Hersteller vorzuwerfen: warum hat er nicht im Vorfeld ausgiebig getestet? Die Probleme, z.B. mit dem Fahrwerk sind den ersten "freien" Testern, nicht Werkstestern, ja schon bei den ersten Fahrten im nagelneuen CX-60 sehr negativ aufgefallen. Ich kann es absolut nicht verstehen, wenn der Kunde zum Beta-Tester gemacht wird, egal wie teuer ein Produkt ist, aber 63.000€ Listenpreis sind schon mal eine Ansage und da erwarte ich auch eine Gegenleistung in Form eines funktionierenden Produktes. Und genau das ist beim CX-60 geschehen (Beta-Tester) bzw .bei mir und einigen anderen nicht geschehen.

    Wie lange fährst Du denn den CX-60 schon? Welches Baujahr?


    Ich habe eine derartige Anhäufung von größeren Problemen hier im Forum noch nicht erlebt. Daher wundert mich das alles etwas und ich kann auch keinen der Kritikpunkte bestätigen, PHEV- bezogen sowieso nicht, da ich D254 fahre. Ist wohl ein echtes "Montags-Auto".

    Und Dein Händler scheint nicht sehr nett zu sein... wo ist der eigentlich? Ich frage nur, weil man ihn dann ggf. meiden kann.

    Genau das ist die Frage: aus welcher Produktion stammt der CX-60 von Daisy?


    Es gab in den ersten 2 Produktionsjahren leider doch diverse Fahrzeuge mit einer erheblichen Anzahl an Mängeln, die Mazda leider teilweise bis heute bei diesen Fahrzeugen nicht in den Griff bekommt. Allein in meinem Umfeld sind 5 CX-60 der ersten 12Monate Bauzeit wegen dieser Mängel Rückabgewickelt worden, meiner inklusive.


    Zum fMH: wenn man da einen der weniger engagierten erwischt, hat man leider mit dem CX-60 schlechte Karten wenn es Probleme gibt (was dann aber wohl auch bei anderen Fahrzeugen dieses Händlers der Fall sein dürfte).

    Moin moin,

    ich kann Deinen Frust verstehen, ging mir genau so als ich vom CX-5 KF auf den CX-60 umgestiegen bin.


    zu Deinen Punkten:

    - das mit dem Gurt hinten links hatte ich auch, dauerte bei mir aber nur 10 Tage bis das Ersatzteil da war.

    - wenn sich die Innerraumüberwachung nicht abstellen lässt ist da was defekt. Wenn keine Hilfe liegt es aber am Händler, denn das sollte eigentlich funktionieren.

    - defektes Ladekabel hatte ich bei Auslieferung auch, bzw. es war keins da, da das mitgelieferte defekt war, wurde dann aber umgehend nachgeliefert.

    - Welcher Knopf geht nicht? geht der Kofferraum nicht auf?

    - die Lenkradheizung war im CX-5 tatsächlich schneller und auch wärmer als in unserem CX-60. Soll aber wohl daran liegen dass sie sich im CX-60 auf die Umgebungstemperatur einstellen kann.

    - Die Sitzheizung ist ebenfalls in unserem CX-60 langsamer als im CX-5 gewesen, angeblich auch, weil sie im CX-60 "intelligenter" sein soll...

    Das waren bei unserem aber die leider die kleinsten und zu vernachlässigenden, ich will mal sagen "Features", den richtige Mängel, bis auf den Gurt, waren es ja nicht, ist halt "Stand der Technik".


    Wie gesagt, ich kann Dich gut verstehen, vor allem da der direkte Vergleich zum CX-5 gezeigt hat, dass MAZDA es kann.

    Sonntagsfahrverbot ist auch ein Thema, richtig. Zumindest beim Pick-Up welcher als LKW zugelassen ist. Das trifft aber zum Glück nicht auf die PKW zu.

    Den Fahrtenschreiber habe ich schon seit 15 Jahren in den Fahrzeugen meines Betriebes: Pajero V80/90, L200 und jetzt Toyota HILUX. Wir Fahren aber auch Bundesweit mit dem Anhänger. Und kontrolliert hat der Zoll bzw. BAG und bereits 3 mal.

    Genau das ist ein Riesenproblem. Hat mich bei unserem Hilux 3k€ für den Einbau eines digitalen Tachographen (im Fachjargon: digitales EG-Kontrollgerät <X ) gekostet, zuzüglich Fahrt von Hamburg nach Osnabrück und zurück und ein Tag Arbeitsausfall, weil es nur in Osnabrück einen Einbaubetrieb gibt der das beim aktuellen Hilux zeitnah durchführen konnte. Also Kosten im Bereich von ca. 4.000€

    Die Regel besagt: Gewerblicher Güterverkehr (also jeder, der für Geld irgendwas hin und her fährt, auch Geräte oder dergleichen für seine Arbeit, auch mit PKW und Anhänger) ist Aufzeichnungspflichtig, da er den Fahrzeit- und Arbeitszeitbeschränkungen unterliegt. Dies geschieht dann durch das EG-Kontrollgerät. Ausnahme: wenn sich das Fahrzeug maximal 100km im Umkreis um den durch die Zulassung des Fahrzeugs festgelegten Standort, und sich maximal in den angrenzenden Landkreis bewegt reicht eine Aufzeichnung in Tabellenform auf einem Blatt Papier (sogenannte Handwerkerregelung). Bei Nichtbeachtung wird es richtig teuer.


    Und den engeren Begrenzungen und Toleranzen sowie den erhöhten Sanktionen unterliegt man auch als Privatmensch (lediglich keine Aufzeichnungspflicht), nicht nur bei gewerblicher Fahrt. Da bezieht sich die Bewertung auf das Gespann, nicht auf die Tätigkeit.

    Aber hier muss man dann wohl fairerweise auch sagen: Dafür ist das Package eigentlich nicht ausgelegt.

    (Package = Antriebsstrang in einem Auto. Viele Hersteller bauen den gleichen Motor/Antriebsstrang in verschiedene Karosserieformen, daher können sich die Temperaturen auch unterscheiden und der gleiche Motor in einem anderen Auto nicht Vollgasfest sein)

    Das gleiche Problem hatte auch der Pajero 3,2DiD: der war auch nicht vollgasfest. Ist ein Problem, was vermehrt bei ausländischen Fahrzeugen, die nicht primär für den europäischen, bzw. den deutschen Markt konstruiert sind. Speziell sind hier die Japaner. Unser Toyota Hilux sollte lt. Anleitung auch kein Dauervollgas fahren.

    Für uns kam nur eine 3phasige Wallbox mit 11kW in Frage, 22kW müsste laut unserem Elektriker auch angemeldet werden?

    11KW-Wallboxen müssen auch beim Netzbetreiber gemeldet werden, werden in der Regel aber problemlos durch die Netzbetreiber genehmigt. Für 22KW ist ebenfalls eine Genehmigung des Netzbetreibers nötig, dafür wird aber eine genaue Prüfung des Standortes und der Netzversorgung an selbigen durch den Netzbetreiber durchgeführt. Ebenso müssen 22KW-Boxen "intelligent" sein und so an das Netz angeschlossen werden dass sie vom Netzbetreiber überwacht und angesteuert werden können um sie Überlast des Netzes zu begrenzen (was allerdings auch für 11KW-Boxen in Vorbereitung ist und nach Rückfrage bei meinem Netzbetreiber, hier die EWE, auch umgesetzt wird, spätestens wenn eine PV-Anlage mit Überschussladung in Zukunft verwendet wird).

    Auf jeden Fall ein absolutes Detail und ich bin gespannt, wie man eine mögliche Überschreitung der Geschwindigkeit ahnden will. Der Anhänger ist immerhin dafür zugelassen und eine Geschwindigkeitsmessung bei mehr als 80km/h auf der Autobahn wird es wohl kaum geben.

    Ist mir schon passiert: Mitsubishi Pajero V90 mit Anhänger (100km/h Zulassung) wurde in einer 100er-Zone mit 100 geblitzt. Vorwurf: Überhöhte Geschwindigkeit mit Anhänger: 80km/h erlaubt, nach Abzug Toleranz 97km/h. Ich musste dann mit den Fahrzeugpapieren nachweisen dass ich in dieser Gespannkombination 100km/h fahren darf. Auf meine Nachfrage wieso: die Blitzer sind intelligent und erkennen Anhängergespanne genauso wie LKW und deren Gespanne. Dann wird erstmal davon ausgegangen dass sie nur 80 fahren dürfen bis der Beschuldigte das Gegenteil beweist. Also: mit dem CX-60/80 und ungebremsten Anhänger mit 750kG zGG ist nur 80 möglich. Und auch Interessant: mit Anhänger unterliegt man den Begrenzungen und Toleranzen der Güterverkehrs, die sind erheblich strikter und vor allem teurer als für Solo-PKW. Da sind außerorts mit 20km/h zu viel schon ein Fahrverbot.

    Das Fahrwerk des CX-80 ist einwandfrei.

    Das habe ich auch schon mehrfach gehört, leider hatte ich noch keine Gelegenheit für eine Probefahrt. Im CX-60 sollte es ja ab MJ25 auch in Ordnung sein da es ja angeblich über die selben Modifikationen wie das CX-80 Fahrwerk verfügt.

    In meinem CX-60 durfte ich das Fahrwerk nur mit den MAZDA-Dämpfern fahren (zu meiner Zeit gab es nur die originalen ab Werk 06/22 und später die E-Dämpfer), Vorgabe der Leasing, bzw. hätte ich alles andere bei Rückgabe wieder zurückbauen müssen.