Ich hab das schon verstanden, dass ich nur den Wiederbeschaffungswert bekomme.
Ärgerlich ist nur, dass die gegnerische Versicherung, den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht anerkennt.
Die haben 3 Beispiele für Fahrzeuge ermittelt, welche nicht die gleiche Ausstattung haben.
(Kein Panoramadach, keine AHK und auch keine Standheizung)
Unter Wiederbeschaffung verstehe ich: gleiches Fahrzeug mit gleicher Ausstattung, ähnlichem Kilometerstand und Alter.
Wenn ich dann lieber ein Neufahrzeug möchte, muß ich natürlich die Differenz tragen.
Damit habe ich kein Problem.