Du musst die Differenz vom Wiederbeschaffungswert zum Neuwert über deine Vollkasko geltend machen.
Wie Du richtig schreibst, ist der Neuwert über die Vollksko versichert, eine gegnerische Haftpflicht wird dir immer nur den Wiederbeschaffungswert erstatten, rechtlich gesehen hat der Verursacher ja auch keinen höheren Schaden verursacht als den Wiederbeschaffungswert deines Autos zum Unfallzeitpunkt.
Dadurch wird zwar deine Vollkasko auch hochgestuft wegen des dort eingereichten Schadens, ist aber alle Male billiger, als die Differenz selbst zu zahlen...
Viele Grüße