Ich habe nach detaillierten Informationen gesucht. Gefunden habe ich: Unsere Mazda Neuwagengarantie2 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.03.2022 für sechs Jahre oder 150.000 km – je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis einschließlich 28.02.2022 gilt sie für 3 Jahre. Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern. Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind. 1 gemäß der entsprechenden Mazda Garantiebedingung. 2 Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt Hat jemand zu hoch1 und hoch2 eine Quelle ? Mir hat niemand diesbezüglich ein Dokument ausgehändigt.