Moin
ganz einfach:
……
Bei mir auch:
• Trabant 601 26 PS (waren das 26 PS?)
• Ford Fiesta 50 PS
• Opel Vectra A 75 PS
• Opel Tigra (?? PS)
• Mazda 3 BM Sports Line 165 PS
• Mazda CX-60 Homura 254 PS
Gruß Dietmar
Moin
ganz einfach:
……
Bei mir auch:
• Trabant 601 26 PS (waren das 26 PS?)
• Ford Fiesta 50 PS
• Opel Vectra A 75 PS
• Opel Tigra (?? PS)
• Mazda 3 BM Sports Line 165 PS
• Mazda CX-60 Homura 254 PS
Gruß Dietmar
nicht mazda "untersagt" das...
Sondern der hersteller der AHK ,einzig aus dem Grund,dass er seine kupplung nicht in Verbindung mit Tieferlegung getestet hat...
Na da haben wir doch schon mal den ersten Ansatzpunkt. Lag ich wohl nicht völlig daneben mit meiner Gesamtbetrachtung. Woher kommt die Info, und ist die validierbar? Wer noch mehr Infos hat, immer her damit. Betrifft ja wohl einige jetzige und zukünftige CX-60-Eigner.
Gruß Dietmar
Einen GTI dieser Art gab es nie.
Du Autoauskenner nimmst es wegen 5 PS aber auch genau ![]()
Gruß Dietmar
Da seid ihr in Ö wohl eher dran als wir hier in D ![]()
Gruß Dietmar
Hallo Bernd,
was ich geschrieben habe, ist korrekt. Ich hatte extra in die Zubehörlisten von 2 Fahrzeugen (ältere Mazda 3 / 6) geschaut. Da ich nun nicht alle Modelle durchsucht habe, ist es möglich, dass evtl. bestimmte Modelle mit AHK und Tieferlegungsfedern seitens MAZDA ausgerüstet werden können.
Für den CX-60 werden im Moment keine Federn angeboten, sondern nur die AHK. In der Einbauanleitung (siehe Bild von nachtfalke71) ist klar zu sehen, dass der Einbau der AHK von MAZDA nicht zugelassen ist, wenn andere Federn eingebaut sind. Das hätte dein Händler dir sagen müssen. Interessant wäre ja mal zu wissen, warum MAZDA das nicht zulässt.
Man kann ja alles machen, solange es gut geht. Und wenn nicht, wer trägt die Verantwortung? Du als Halter, der Händler, oder der TÜV? Was sagen Polizei, Gutachter und Versicherung, wenn es mal ganz heftig werden sollte?
Ich hatte auch mit dem Einbau von H&R-Federn und einer AHK geliebäugelt. Aber solange das, zum Glück hier angesprochene, Thema nicht zweifelsfrei geklärt ist, lasse ich es bzw. mache nur eines von beiden.
Allen eine problemlose und unfallfreie Fahrt für die Zukunft…
Gruß Dietmar
Auch sagt das Gutachten der Federn nichts gegen eine Verwendung mit AHK aus und das wäre ausschlaggebend
Da hast Du recht, was das Gutachten der H&R-Federn angeht. Nur was steht im Gutachten der AHK?
Gruß Dietmar
Bei Fahrzeugen, zu denen MAZDA im Zubehör beides anbietet, also Tieferlegung und AHK, wird beides zusammen gegeneinander ausgeschlossen. Also, entweder nur AHK oder nur Tieferlegung. Das Bild von nachtfalke71 ist da auch eindeutig.
Gruß Dietmar
Das haben sie eben nicht und ich habe es jetzt erst mitbekommen. Wo ich bestimmt 60 Prozent Überland und Autobahn fahre. Umtauschen macht auch kein Sinn. Steht ja so auf dem Kaufvertrag.
Das ist zwar ärgerlich, aber doch nur ne Kopfsache. Mehr als 190 km/h dauerhaft, wann fährst Du denn das?
Gruß Dietmar
Es ist eigentlich alles ganz einfach, und doch so ziemlich kompliziert.
Ich hab mir mal die EG-Typgenehmigung e13*2018/858*00255*08 reingezogen. Demnach gibt es 82 Varianten vom CX-60. Jeder Variante ist eine Felgen/Reifenkombination zugeordnet. Und nicht nur das, es sind sogar die Reifen mit Hersteller und genauem Typ angegeben:
• Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 103V
• Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 107V
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit BRIDGESTONE ALENZA 001 235/50 R20 100W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 100W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Eagle F1 Asymmetric 5 235/50 R20 104W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 104W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Efficientgrip Performance SUV 235/50 R20 104W
Die ausgewählten Reifen sind, neben dem passenden LI/GI, erst einmal nur wichtig wegen der Berechnung der Gesamtemissionen, und damit für die Erstzulassung. Man kann für sich natürlich auch andere Hersteller später wählen.
Die Felgengrößen sind ebenfalls von der Variante des CX-60 abhängig. Zu den Herstellern steht in der Genehmigung nichts drin. MAZDA schreibt, dass es sich um „Original MAZDA-Felgen“ handelt. Von wem die Felgen geliefert werden, ist demnach auch egal, die Garantie liegt bei MAZDA.
Fazit für mich:
• Für den CX-60 wird in der COC das eingetragen, mit der die Variante zugelassen wurde
• Original MAZDA-Felgen/Reifenkombinationen (laut COC) brauchen keine Papiere
• 18 Zöller haben für Fahrzeuge mit 20 Zoll Zulassung in der COC nicht drin zustehen (und anders herum)
• Papiere notwendig, wenn nicht „Original MAZDA-Felgen“ in der lt. COC zugelassenen Größe verbaut sind
• Papiere notwendig, wenn sowieso alles von allem abweicht
Gruß Dietmar