Die ABE ist eher für mich dubiös. Im Verwendungsbereich steht nämlich Motorleistung von 141 kW. So viel ich weiss, hat der D200 147 und der D254 sogar 187 kW. Für welches Fahrzeug dann die ABE erstellt worden ist, kann man nicht erahnen. Aber in dem Fall weder für D200 noch für D254.
Deshalb wäre die einzige Möglichkeit „legal“ die 18 Zöller zu montieren mit dem Verweis auf die EG-Typgenehmigung.
Das selbe würde gelten, wenn jemand sich eine andere ABE-Felge aussuchen würde, die keine Befreiung von der Eintragung beinhaltet.
Auf jeden Fall ist es ein Fehler, dass die 18-Zoll-Reifengröße nicht im COC aufgeführt ist.
Ob es nur in meinem COC so ist?
Könntet ihr posten, ob es bei allen so ist?
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In der Erstausstattung setzt MAZDA insgesamt 4 Felgen/Reifenkombinationen ein, jede Ausstattungsvariante hat ihre eigenen.
• Prime-Line 18 Zoll Grey Metallic 7,5J x 18 ET45 / Reifen 235/60 R18
• Exclusive-Line 20 Zoll Silver Metallic 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
• Homura 20 Zoll Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
• Takumi 20 Zoll Silber/Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
Diese Felgen/Reifenkombinationen stehen in der Typzulassung des CX-60 und somit dann im jeweiligen COC. Daraufhin wird die Zulassungsbescheinigung erstellt, mit diesen Größen.
Wovon wir hier reden, sind Zubehörfelgen. Diese brauchen immer eine ABE, ECE und/oder Teilegutachten, auch wenn sie von MAZDA angeboten werden. Je nach Bedingungen sind diese dann:
• ggf. vorführpflichtig
• nicht eintragungspflichtig
• generell eintragungspflichtig
• eintragungspflichtig, wenn sich wieder mit den Zulassungspapieren befasst wird
Solange eine von der COC abweichende Konfiguration eingebaut wird bzw. nicht die Räder aus der Erstausstattung verwendet werden, müssen folglich Begleitpapiere mitgeführt werden, oder es wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Meine Meinung dazu…
Gruß Dietmar