Beiträge von Silver Fox

    Das ist es was einige Regierende wollen, daher lassen sie sich immer wieder neuen Idiotismus einfallen um Autofahrer zu drangsalieren.

    Servus Frieder.

    Wobei ich diese Maßnahmen bzw. dieses Denken eher in der EU angesiedelt sehe.

    :/


    Unter anderem lese ich neben der neuen Fahrerassistenz-Pflicht:


    Neue Richtlinien für den Führerschein?

    Vorhaben der EU betrifft Millionen Menschen

    • Ab dem 60. Lebensjahr soll der Führerschein nur noch 7 Jahre gültig sein
      • Heißt: Mit 67 wäre eine erneute Führerscheinprüfung fällig, die umfangreiche medizinische und psychologische Untersuchung mit sich bringt.
    • Ab dem 70. Lebensjahr soll der Führerschein nur noch 5 Jahre gültig sein.
    • Ab dem 80. Lebensjahr soll der Führerschein nur noch 2 Jahre gültig sein

    ---------------------------------------------------------------------------


    Und wenn ich das jetzt auf Österreich ummünzen würde und mir überlege, dass derzeit 42 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung

    55 Jahre und älter sind ... dann möchte ich mal sehen, welche Partei bei uns in AT so etwas umsetzt.

    Für den obigen blauen Text habe ich nur Kopfschütteln übrig ... es ist bzw. wird eine seltsame Welt.


    P.S.:

    Sorry für das bißchen OT - konnte nicht anders (ggf. schieben oder löschen). :whistling:

    Ich fand das Geräusch bei der Probefahrt vom D254 sehr störend.

    Olaf, so unterschiedlich können die Empfindungen sein.

    Der 6-Zylindersound und auch die gesamte Akustik des D254 war "auch" einer der Gründe, warum ich mir den CX-60 gekauft habe.

    Viel Erfolg bei der weiteren Suche.

    Kann sein - ich denke hier kann nur ein Fachmann die richtige Auskunft geben.

    Aber gerade bei uns in AT gibt es solche "höchstrichterlichen Urteile" und somit sollte es bzgl. Garantie und Beweislast in AT klar sein.


    Sorry Horst, ich schweife von deinem ursprünglichen Thema "6 Jahre Garantie auf unserem Mazda" ab.

    Mea culpa!

    Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.

    :/ .. wirklich?


    Auszug aus "Verbraucherrecht OGH zur Beweislast bei Garantie"


    .. Bei einer vertraglich vereinbarten Garantie trifft denjenigen, der einen Anspruch aus der Garantie behauptet, die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen.


    3.2. Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass bei einer vertraglich vereinbarten Garantie die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen nach allgemeinem Vertragsrecht grundsätzlich den Kläger trifft ...

    -> KLICK

    -> KLICK

    Bin ja nicht Deppat ...

    Josef, das bist du sicher nicht. ;)

    Ich fahre zwar einen Diesel, aber nach einem "kurzen Moment" lässt sich der Gang einlegen.

    Wenn nicht, dann sehe ich es auch so, ab zum fMH.


    Anmerkung:

    - Das Einlegen des Ganges von P in die rechte Schaltebene dauert, wie oben erwähnt, einen kurzen Moment.

    - bei der "Driver Personalization" (DPS) sagt man, dass man warten soll, bis das Auto einen erkannt hat und erst dann von P nach rechts

    schalten soll - somit noch etwas mehr an Wartezeit. (betrifft mich z.B. nicht mehr, da ich das DPS abgeschaltet habe - hat mich genervt)

    Servus Horst, folgende Information habe ich auch von meinem fMh erhalten.

    • mein CX-60 hat eine Neuwagen-Garantie bis 6 Jahre bzw. 150.000 km.
    • hat Gültigkeit, wenn der CX-60 ab 1. Jänner 2022 als Neuwagen zugelassen wurde.
    • Und ich habe innerhalb dieser 6 Jahre Anspruch auf Behebung aller Fabrikations- und Materialfehler.
      • vorausgesetzt, ich habe alle vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen beim fMH durchführen lassen.
      • vorausgesetzt, ich habe alle vorgeschriebenen Karosserieinspektionen beim fMH durchführen lassen.

    Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?

    :/ ... gute Frage. Ich kenne das so:


    Bei uns in Österreich versteht man unter "Genehmigungsdokument" eigentlich ZWEI Dokumente.

    (diese bestehen aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug

    (EG-Übereinstimmgungsbescheinigung). Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet)


    Ich habe gerade in meine beiden oben genannten Dokumenten nachgeschaut und da steht folgendes drin.

    ------------------------------------------

    A13 Räder, Bereifung / A17 Auflagen / A 18 Behördliche Eintragungen

    235/50R20 100W 20x7 1/2J ET 45

    Weitere wahlweise Rad-Reifenkombinationen siehe EG-Übereinstimmgungsbescheinigung

    ------------------------------------------

    Und in der EG-Übereinstimmgungsbescheinigung (ehemals Typenschein) steht GENAU dasselbe drin.

    Wenn ich also an MEINEN CX-60 eine andere Felgen-/Reifenkombination montiere, kann und darf ich davon ausgehen, dass ich das

    beim TÜV-SÜD eintragen lassen MUSS. :/


    :?:

    Und CX-60 ger - solltest Du bei deinem CX-60 ggf. "solche Abweichungen" nicht eingetragen haben, wäre ich mir zumindest in Österreich nicht sicher, ob Du ohne Strafe weiterfahren kannst.


    Das ist z.B. in Frankreich bei Motorradfahrern nicht anders. Da kaufst du dir gute Motorradhandschuhe, übersiehst, dass diese Handschuhe KEINE CE-Kennzeichnung haben (was in AT und DE egal ist), dann werden dich die Franzosen zur Kasse bitten. :cursing:


    Oder, jetzt aktuell, fahre mal mit Winterreifen (vielleicht 2,5mm Profiltiefe) nach Österreich.

    Meines Wissens in DE mind. 1,6mm und in AT 4,0mm Profiltiefe erforderlich (auch hier zahlen) :cursing:

    .... usw. usw.... wir sind zwar alle EU, haben aber in div. Angelegenheiten doch unterschiedliche Rechtsauslegungen.