Nein, ist es nicht. Die juristische Definition eines Fremdeingriffs ist, dass entweder eine nicht autorisierte Software installiert wurde, etwas "aufgebrochen" wurde oder ein nicht autorisiertes Ersatzteil verbaut wurde. Wo die Firmware liegt ist völlig egal, noch dazu darf der Händler keine Garantie ausschließen, weil eine Diagnosetaste genutzt wurde. Freie Werkstätten müssen genau so diese Updates machen können - das BGH Urteil von 2013 hat dazu auch immer noch bestand, Hersteller können die Garantie nicht ausschließen, nur weil das Auto z.B. in einer freien Werkstatt gewartet oder auch geupdated wurde. Apple hat 2015 auch 16 Klauseln seiner Garantie gestrichen bekommen, weil dort explizit das Flashen der Firmware über das DFU erwähnt wurde.
Da die Soft- und Firmware diverse Checks macht und auch diverse Zertifikate, Hashes und Prüfsummen sowohl in Firmware, Hardware und Software bestand haben ist es kein Fremdeingriff, wenn die Software "einfach" installiert wird. D.h. hier wird nichts "gejailbroken", es muss nichts gehackt werden, es muss nichts ausgebaut oder modifiziert werden, etc.
Es ist und bleibt kein Fremdeingriff.