Zum Nachdenken:
diese Vorschriften galten doch bisher immer gekoppelt an das Homlogationsdatum eines Fahrzeuges.
Unsere CX-60 sind aber nunmal in 2022/2023 erstmals für den Betrieb in der EU zugelassen.
Damit würde ich schliessen, dass die Regelung auch erst für in 2024 erstmals für den Betrieb in der EU zugelassenen KFZ gilt?
Nun, meinen habe ich bereits im Oktober mit sw/ws Kennzeichen versehen. Wer weiss, was dem Finanzamt noch so einfällt, wenn man in 2024 auf die irrwitzige Idee käme, einen doch so umweltfeindlichen Diesel zuzulassen?