Die von Fitje zitierten Artikel behandeln beide den Fall vom Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 09.03.2021, Aktenzeichen 23 U 120/20) - dort hat der LKW Fahrer die Hauptschuld bekommen, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
Das letzte Drittel der Schuld ging an Mercedes bzw. die restlichen Regressansprüche, d.h. den Fahrer trifft keine Schuld, die Hauptschuld hatte der Auffahrende.
Das hat auch nichts mit Polemik zu tun - jeder der den Sicherheitsabstand nicht einhält, gehört aus dem Straßenverkehr entfernt, Punkt. Es ist die Regel im Straßenverkehr, mit der alles Steht und Fällt.
Der CX-60 hat eine ganz nette Funktion in dem er bei zu wenig Abstand nicht mehr beschleunigt - da würde ich mir wie bei Mercedes noch ein dickes, fettes Rotes Zeichen wünschen, dass man zu dicht auffährt. Und das gehört in jedes Auto serienmäßig - dieser dämliche ISA der EU bringt überhaupt nix...
Wie dem auch sei, das OLG hat klar entschieden: Der Auffahrende hat Schuld, ohne Wenn und Aber. (Und ohne Polemik)