Alles anzeigenNein, laut meinem TÜV-Prüfer soll das ausdrücklich nicht so sein. Habe dieses Thema ausführlich mit ihm besprochen bei meiner jüngsten Bootsanhänger-Hauptuntersuchung. Ich war selber überrascht.
Er sagte mir, die 100 km/h - ZULASSUNG sei unabhängig davon dauerhaft an den Anhänger geknüpft völlig unabhängig davon, was für Reifen momentan montiert seien und wie alt diese sind.
Bei 100 km/h - Zulassung ist man definitiv nicht verpflichtet, die Reifen nach 6 Jahren auszutauschen oder aber die 100 km/h - Zulassung auszutragen. „De jure“ darf man tatsächlich mit älteren Reifen weiter fahren und muss dabei nicht mal den 100er-Aufkleber abdecken.
Mit solchen älteren Reifen darf man dann allerdings nur max. 80 km/h fahren lt. meinem TÜV-Prüfer (der übrigens ansonsten extrem kleinlich/pedantisch war bei allem). Wie gesagt, ich war selbst überrascht.
Ob man aus Vernunft die Reifen trotzdem wechselt, ist natürlich eine ganz andere Frage. Ich brauche meinen Bootsanhänger nur im Frühjahr und im Herbst für jeweils 20 km, da scheint mir das Risiko eines älteren „Holzreifens“ überschaubar, und ich fahre dann halt vorsichtshalber max. 60 km/h auf der Landstraße und nur bei trockenem Wetter.
Dass ma bei Reifen älter als 6 Jahre nur 80 fahren darf ist richtig. Die 100er Zulassung erlischt dann nicht, die ist unabhängig von den Reifen.