Das die Toyos nicht auf das Auto passen, da bin ich bei dir.
Aber laut sind sie nicht.
Das die Toyos nicht auf das Auto passen, da bin ich bei dir.
Aber laut sind sie nicht.
Der Towing Modus ist für bis zu 2,5t ausgelegt. Bei < 1t passt die Schaltstrategie noch nicht zur Auslegung auf "schwere Lasten".
Das ist ein sehr gutes Argument. Dann wäre es ja genial, den Towing Modus an die gezogene Last anzupassen. Im Connect die Anhängelast eingeben (z.B. 250 kg Schritte), und die SW passt Motor- und Getriebesteuerung entsprechend an. Gespannstabilisierung wäre immer noch aktiv. Also MAZDA anschreiben, um eine Änderung des Towing Modus zu erbeten 😉, oder damit leben, wie es ist.
Was auffiel ist zum einen ein Dröhnen zwischen Tempo 80 und 100, als wenn der Kofferraum als Lautsprecher fungiert. Unter 80 ist es weg, ab 80 geht's los.
Zurück zum Dröhnen das nur im Hängerbetrieb auftritt.
Heisst für mich das irgendwo etwas vibrieren muss damit es zu dieser Geräuschentwicklung kommt. Entweder Antriebsstrang aufgrund der Anhängelast oder
die phsikalische Anbindung des Anhängers über die AHK. Irgendjemand eine Idee?
Schon mal darüber nachgedacht, dass die Reifen vom Anhänger die Ursache des Dröhnens sein könnten?
Gruß Dietmar
..."Schon mal darüber nachgedacht, dass die Reifen vom Anhänger die Ursache des Dröhnens sein könnten?"...
Das kann natürlich auch sein. Die sind schon gut abgehangen (10 Jahre) und müssen demnächst vor dem TÜV eh wg. der 100er Zulassung ersetzt werden.
Gruss
Thomas
Das kann natürlich auch sein. Die sind schon gut abgehangen (10 Jahre) und müssen demnächst vor dem TÜV eh wg. der 100er Zulassung ersetzt werden.
Gruss
Thomas
Echt jetzt ??? Ich will zwar hier nicht herum moralisieren, aber wenn der Hänger eine 100km/h Zulassung hat, wäre 'de jure' spätestens nach sechs Jahren Schluss gewesen. Ansonsten nach 6 - 8 Jahren.
Die Reifen können, je nachdem, welcher Witterung der Hänger ausgesetzt ist , schon so hart sein, dass allein daher Geräusch- und Schwingungsübertragung begründet liegen könnte. Ggf. ist auch eine nach so vielen Jahre entstandene Unwucht verantwortlich, die sich nun bemerkbar macht.
Man kann natürlich das Auto mal mit einem anderen Hänger fahren.
Man kann aber auch den Hänger mit einem anderen Auto fahren.
Ich würde allerdings zu aller erst (!!) die Räder wechseln, egal ob der TÜV nun bevorsteht oder nicht.
Das kann natürlich auch sein. Die sind schon gut abgehangen (10 Jahre) und müssen demnächst vor dem TÜV eh wg. der 100er Zulassung ersetzt werden.
Gruss
Thomas
Nur zur Info, falls es vergessen worden ist: die 100er Zulassung erlischt, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind 😉
Nur zur Info, falls es vergessen worden ist: die 100er Zulassung erlischt, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind 😉
Nein, laut meinem TÜV-Prüfer soll das ausdrücklich nicht so sein. Habe dieses Thema ausführlich mit ihm besprochen bei meiner jüngsten Bootsanhänger-Hauptuntersuchung. Ich war selber überrascht.
Er sagte mir, die 100 km/h - ZULASSUNG sei unabhängig davon dauerhaft an den Anhänger geknüpft völlig unabhängig davon, was für Reifen momentan montiert seien und wie alt diese sind.
Bei 100 km/h - Zulassung ist man definitiv nicht verpflichtet, die Reifen nach 6 Jahren auszutauschen oder aber die 100 km/h - Zulassung auszutragen. „De jure“ darf man tatsächlich mit älteren Reifen weiter fahren und muss dabei nicht mal den 100er-Aufkleber abdecken.
Mit solchen älteren Reifen darf man dann allerdings nur max. 80 km/h fahren lt. meinem TÜV-Prüfer (der übrigens ansonsten extrem kleinlich/pedantisch war bei allem). Wie gesagt, ich war selbst überrascht.
Ob man aus Vernunft die Reifen trotzdem wechselt, ist natürlich eine ganz andere Frage. Ich brauche meinen Bootsanhänger nur im Frühjahr und im Herbst für jeweils 20 km, da scheint mir das Risiko eines älteren „Holzreifens“ überschaubar, und ich fahre dann halt vorsichtshalber max. 60 km/h auf der Landstraße und nur bei trockenem Wetter.
Ja, das ist korrekt. Wer mit älteren Reifen weiter 100 fährt, riskiert ein Bußgeld, wenn er erwischt wird. TÜV und generelle Zulassung für 100 bleiben jedoch unberührt. Bei der TÜV-Prüfung eines Hängers mit 100er-Zulassung werden Reifen älter als 6 Jahre zwar als Hinweis aufgeschrieben, aber die Plakette gibt es trotzdem, solange die Reifen sonst noch als OK angesehen werden.