Wie wär‘s mal mit „Zurück zum eigentlichen Thema“?
Gruß Dietmar
Wie wär‘s mal mit „Zurück zum eigentlichen Thema“?
Gruß Dietmar
Wenn der „neue“ Spiegel aus Lagerbeständen und nicht aus der laufenden Produktion stammt (?), vibriert dieser natürlich auch.
Gruß Dietmar
Als ich den CX-80 bestellt habe, habe ich mit meinem Händler einen Deal gemacht. Dadurch habe ich für den CX-60 und CX-80 jeweils Sommer- und Winterräder mit den tiefen Taschen und die Spurplatten können das ganze Jahr montiert bleiben. Den CX-80 erhalte ich sofort mit Spurplatten ausgeliefert, weil mir die Optik in den Radkästen gefällt.
Sind das dann die Original 20“ Homura-Felgen, nur mit Winterbereifung?
Gruß Dietmar
Hallo Frank,
danke an dieser Stelle für den Hinweis 👍
Zusätzlich von mir der Hinweis, dass nicht nur die Tiefe der Taschen wichtig ist, sondern auch die Anordnung derselben (Abstand zum Außendurchmesser). Habe da leidvolle Erfahrungen sammeln müssen. Die BROCK-Felgen (ECE) habe ich gegen die originalen Homura-Felgen austauschen müssen. Geld dahin, Auto-Lebenserfahrung reicher.
Gruß Dietmar
Hai Marc,
manchmal geht probieren über studieren, oder auch auf die Erfahrungen anderer Foristen bauen. Ich kenne hier niemanden, der nicht die Vorzüge der KONI‘s beschreibt. Selbst Meinereiner , der schon die F-Variante verbaut hatte, auf KONI umgebaut hat und jetzt zufriedener ist. Beschreibungen sind natürlich subjektiv, das Er“fahren“ dann schon eher objektiv. Ich würde dir nichts „bestätigen“ wollen und können, da ich meinen CX-60 noch mit der E-Variante bekommen habe. Und ob du jemanden findest, der dich probefahren lässt, sei dahingestellt.
Ich denke, dass das Risiko einer Enttäuschung durch die KONI‘s gegen Null tendiert. Es kann mMn. nur besser werden. Also, machen und nicht fragen 😉
Gruß Dietmar
Hallo Marc,
da bleibt dir ja kaum was anderes übrig als dir die KONI‘s zu gönnen 😉
Gruß Dietmar
Hallo Frank,
danke für die Recherche. Für deinen angegebenen Fall „BROCK RC32 7,5 x 19 ET45“ fehlt in deinem Post nur der Link zur ABE.
https://www.brock.de/Gutachten/RC-Design/RC32/7.5x19/ABE-RC32-759-52870.pdf
Dort steht, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist. Kann man zwar eintragen lassen, muss man aber nicht. Auflage A01 gilt auch nicht, also nicht mal ne Änderungsabnahme. Also reicht es, die ABE und das Gutachten mitzuführen.
Nur das mit ECE 001670 stimmt nicht. 19“ Felge kann keine ECE-Genehmigung haben, wenn Fz. mit 20“ homologisiert wurde. In der ECE E1 124R-001670 ist der CX-60 auch nicht aufgeführt.
Gruß Dietmar