Wurde mir beim fMH und Schuster mitgeteilt.
Ich glaube nicht, daß es darum geht, sie DÜRFTEN nicht aufgezogen werden (müßte ja sonst in den ABE stehen), sondern, daß sie nicht dazu geeignet wären.
Was schließt die Eignung aus? Worauf berufen sich dein fMH und Schuster? In der BA steht was von Spurketten und Schneeketten, kenne den Unterschied nicht. Die Eignung von Spur- bzw. Schneeketten wird dort nicht von der Felgengröße abhängig gemacht.
Gruß Dietmar