Hallo Frank,
danke für die Recherche. Für deinen angegebenen Fall „BROCK RC32 7,5 x 19 ET45“ fehlt in deinem Post nur der Link zur ABE.
https://www.brock.de/Gutachten/RC-Design/RC32/7.5x19/ABE-RC32-759-52870.pdf
Dort steht, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist. Kann man zwar eintragen lassen, muss man aber nicht. Auflage A01 gilt auch nicht, also nicht mal ne Änderungsabnahme. Also reicht es, die ABE und das Gutachten mitzuführen.
Nur das mit ECE 001670 stimmt nicht. 19“ Felge kann keine ECE-Genehmigung haben, wenn Fz. mit 20“ homologisiert wurde. In der ECE E1 124R-001670 ist der CX-60 auch nicht aufgeführt.
Gruß Dietmar