Auszug aus der BA:
„Bei der Installation eines Rads müssen die Radmuttern mit dem folgenden Anzugsmoment festgezogen werden.
108―147 N·m (12―14 kgf·m)“
1 kgf·m sind 9,8067 N·m. Demnach sind 12 - 14 kgf·m = 117,68 - 137,29 N·m, 13 kgf·m (Mittelwert) = 127,49 N·m.
118 - 137 Nm müsste in der BA stehen. Das ist technisch nachvollziehbar. Da hat wohl jemand +/- 10 Nm falsch interpretiert und damit die Verwirrung perfekt gemacht. Für mich ist das Thema damit durch.
Gruß Dietmar