Beiträge von Dietmar
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Das Folgende könnte des Rätsels Lösung sein, bin mir aber auch nicht zu 100% sicher. Ich beziehe mich hier auf den Diesel AWD 254 PS:
Der Mindestabstand der Kupplungskugel zur Fahrbahn muss mindestens 350 mm, bei technisch zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeuges, sein.
• Die technisch zulässige Gesamtmasse beträgt 2516 kg, inklusive Stützlast der AHK von 100 kg
• Aufteilung: VA 1198 kg / HA 1318 kg
Im Teilegutachten für Fahrwerksfedern von EIBACH, die eine Tieferlegung von 25 mm erreichen, steht:
„Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350 mm.“
Das heißt, dass die 350 mm eingehalten werden, wenn, mit Stützlast 100 kg, die HA mit 1318 kg belastet ist. Und das bei nur 25 mm Tieferlegung. Wobei für mich nicht klar daraus hervorgeht, ob das Maß erreicht oder nur eingehalten wird. Bei H&R-Federn, mit 30 mm Tieferlegung, wären rein rechnerisch die 350 mm unterschritten, wenn bei den EIBACH-Federn das Maß erreicht wurde.
Es gibt aber auch noch die technisch zulässigen Massen je Achse.
• VA 1222 kg
• HA 1394 kg
Wenn also die HA mit 1394 kg belastet wird, was ja für sich zulässig ist, werden wahrscheinlich die 350 mm unterschritten, wenn Tieferlegungsfedern eingebaut sind. Dann wäre für mich klar, warum MAZDA die Kombination aus AHK und Tieferlegungsfedern nicht zulassen kann.
Mein Rat ist, bei extremen Beladungszuständen auf eine Waage zu fahren, um die Gesamtlast und die Achslasten zu bestimmen. Und natürlich den Abstand der Kupplungskugel zur Fahrbahn messen.
Allzeit gute und sichere Fahrt…
Gruß Dietmar
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Na hoffentlich, dass die im Thread-Thema genannte Meldung nicht mehr so häufig kommt…
Gruß Dietmar
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Laut meinem freundlichen Händler, steht ein aktuelles Update vor der Tür.
Es soll übernächste Woche eingespielt werden. 4KW
Mein fMH wartet auch schon sehnsüchtig auf die Freigabe dieses Updates durch MAZDA. Von KW4 geht er auch aus.
Gruß Dietmar
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Der Aufkleber gibt den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten für Rauch bei Dieselfahrzeugen an.
Den Wert findet man auch im COC, Punkt 48.1. In der EG-Typzulassung ist zudem beschrieben, wo dieser Aufkleber zu sein hat, nämlich an der rechten B-Säule. Somit muss (?) der Aufkleber vorhanden sein.
Gruß Dietmar
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Hat von euch schon mal jemand versucht, den Innenraumfilter auszubauen? Bei den anderen Mazda-Modellen ist das ja relativ einfach: Handschuhfach aushängen - Filter tauschen - Handschuhfach einhängen, fertig. Das geht so beim CX60 nicht. Im Handschuhfach ist oben eine Abdeckung, die mit 4 Rastierungen gesichert zu sein scheint (mehr geben meine Augen mit Nahfeldbrille nicht her). Ich bekomme die Abdeckung aber nicht gelöst. Habe ich was übersehen?
Ich hab das vor einiger Zeit nochmals versucht, und hatte Erfolg. Man nehme 1 oder 2 Finger, entriegelt damit 1 oder auch 2 Verriegelungen außen. Man lässt nicht los, bis ein geeignetes Werkzeug (langer Fingernagel, schmaler Schraubendreher) mit der 2. Hand in den Spalt geschoben wird, um das ganze entriegelt zu halten. Dann macht man mit den 2 weiteren Verriegelungen weiter, bis alle entriegelt sind. Dann Abdeckung abnehmen und Innenluftfilter ausbauen. Einbau dann umgekehrt (gut, da brauch man dann kein Werkzeug mehr, nur noch 1 oder auch 2 Hände)
Wer lässt sich nur so einen Sch… , äääh, Mist, einfallen?
Und wenn ich mir dann den Filter anschaue, wird der wahrscheinlich mindestens 40-50€ kosten, weil wegen Qualität und so…
Gruß Dietmar
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Ich kenne Sägezahnbildung sehr gut von meinem ehem. Mazda 3 mit MICHELIN PS3. Ich denke, dass es bei laufrichtungsgebundenen Reifen wie den MICHELIN GJR und WR, wegen der Lamellenform, keine Probleme geben wird. Bei Profilen mit „Gummiblöcken“ kann das schon ganz anders aussehen. Und das ist auch ein Grund dafür, dass MAZDA in der BA eine Radumsetzung nach 10Tkm empfiehlt. Hat zumindest bei den MICHELIN PS4 gut funktioniert.
Nur, nach 3Tkm stellt man noch keine Sägezahnbildung fest. Das kommt erst viel, viel später.
Gruß Dietmar
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Zum Thema Geschwindigkeit-/Lastindex ab 210km/h: "V-Reifen haben bei Ihrer Höchstgeschwindigkeit von 240km/h nur noch 91% der Tabellentragfähigkeit. - W-Reifen haben bei einer Geschwindigkeit von 270km/h nur noch 85% der Tabellentragfähigkeit. - Y-Reifen haben bei einer Geschwindigkeit von 300km/h nur noch 85% der Tabellentragfähigkeit." (stand mal im C5forum.de, lange Diskussion, wo das herkam, wusste der Schreiber "Wolfgang" auch nicht mehr so genau, hatte es auch nur abgespeichert - Doch noch beim ADAC gefunden...)
Was ich nicht mehr gefunden habe, ist, dass man die Toleranzen in die km/h-Berechnung einbezieht: Vmax gem. Schein + 6,5km/h + 1% von Vmax. Wäre also 219 + 6,5 + 2,19 = 228km/h als relevante Größe statt 219. Aber keine Ahnung, ob man das mit der Umstellung von Kfz-Schein auf EU-Zulassung mal behoben hat. Wie gesagt, ist Stand ca. 2005. - Auch noch gefunden...
Entsprechend muss entweder bei Tempo oder Traglast eine entsprechend Toleranz hinsichtlich Mehrleistung vorhanden sein.
Lest euch mal den gesamten Text vom, von Silver Fox im #182 verlinkten, „Bußgeldkatalog 2024“ durch!
Da werden Sie geholfen…😊
Gruß Dietmar
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MAZDA bietet weiterhin WEBASTO-Standheizungen für die Skyactiv G-Modelle und für die Diesel an (CX-5 jetzt sogar mit der EVO TOP 5) an. Dass es wohl nicht so richtig mit den Skyactiv X-Modellen funktioniert, ist ja schon länger bekannt. War auch ein Grund für mich, meinen Mazda 3 BM länger zu fahren.
Deswegen wundert es mich schon ein wenig, warum die Kooperation für den CX-60 aufgegeben wurde, zumindest was den Diesel betrifft. WEBASTO wird schon wissen, wie man‘s macht beim Diesel. Soweit ich weiß, gibt es auch keine STH für den X von WEBASTO. Alles sehr seltsam, was die Aussage von MAZDA betrifft.
Gruß Dietmar