Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?
... gute Frage. Ich kenne das so:
Bei uns in Österreich versteht man unter "Genehmigungsdokument" eigentlich ZWEI Dokumente.
(diese bestehen aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug
(EG-Übereinstimmgungsbescheinigung). Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet)
Ich habe gerade in meine beiden oben genannten Dokumenten nachgeschaut und da steht folgendes drin.
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A13 Räder, Bereifung / A17 Auflagen / A 18 Behördliche Eintragungen
235/50R20 100W 20x7 1/2J ET 45
Weitere wahlweise Rad-Reifenkombinationen siehe EG-Übereinstimmgungsbescheinigung
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Und in der EG-Übereinstimmgungsbescheinigung (ehemals Typenschein) steht GENAU dasselbe drin.
Wenn ich also an MEINEN CX-60 eine andere Felgen-/Reifenkombination montiere, kann und darf ich davon ausgehen, dass ich das
beim TÜV-SÜD eintragen lassen MUSS. 

Und CX-60 ger - solltest Du bei deinem CX-60 ggf. "solche Abweichungen" nicht eingetragen haben, wäre ich mir zumindest in Österreich nicht sicher, ob Du ohne Strafe weiterfahren kannst.
Das ist z.B. in Frankreich bei Motorradfahrern nicht anders. Da kaufst du dir gute Motorradhandschuhe, übersiehst, dass diese Handschuhe KEINE CE-Kennzeichnung haben (was in AT und DE egal ist), dann werden dich die Franzosen zur Kasse bitten. 
Oder, jetzt aktuell, fahre mal mit Winterreifen (vielleicht 2,5mm Profiltiefe) nach Österreich.
Meines Wissens in DE mind. 1,6mm und in AT 4,0mm Profiltiefe erforderlich (auch hier zahlen) 
.... usw. usw.... wir sind zwar alle EU, haben aber in div. Angelegenheiten doch unterschiedliche Rechtsauslegungen.