Beiträge von Silver Fox

    Ich fand das Geräusch bei der Probefahrt vom D254 sehr störend.

    Olaf, so unterschiedlich können die Empfindungen sein.

    Der 6-Zylindersound und auch die gesamte Akustik des D254 war "auch" einer der Gründe, warum ich mir den CX-60 gekauft habe.

    Viel Erfolg bei der weiteren Suche.

    Kann sein - ich denke hier kann nur ein Fachmann die richtige Auskunft geben.

    Aber gerade bei uns in AT gibt es solche "höchstrichterlichen Urteile" und somit sollte es bzgl. Garantie und Beweislast in AT klar sein.


    Sorry Horst, ich schweife von deinem ursprünglichen Thema "6 Jahre Garantie auf unserem Mazda" ab.

    Mea culpa!

    Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.

    :/ .. wirklich?


    Auszug aus "Verbraucherrecht OGH zur Beweislast bei Garantie"


    .. Bei einer vertraglich vereinbarten Garantie trifft denjenigen, der einen Anspruch aus der Garantie behauptet, die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen.


    3.2. Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass bei einer vertraglich vereinbarten Garantie die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen nach allgemeinem Vertragsrecht grundsätzlich den Kläger trifft ...

    -> KLICK

    -> KLICK

    Bin ja nicht Deppat ...

    Josef, das bist du sicher nicht. ;)

    Ich fahre zwar einen Diesel, aber nach einem "kurzen Moment" lässt sich der Gang einlegen.

    Wenn nicht, dann sehe ich es auch so, ab zum fMH.


    Anmerkung:

    - Das Einlegen des Ganges von P in die rechte Schaltebene dauert, wie oben erwähnt, einen kurzen Moment.

    - bei der "Driver Personalization" (DPS) sagt man, dass man warten soll, bis das Auto einen erkannt hat und erst dann von P nach rechts

    schalten soll - somit noch etwas mehr an Wartezeit. (betrifft mich z.B. nicht mehr, da ich das DPS abgeschaltet habe - hat mich genervt)

    Servus Horst, folgende Information habe ich auch von meinem fMh erhalten.

    • mein CX-60 hat eine Neuwagen-Garantie bis 6 Jahre bzw. 150.000 km.
    • hat Gültigkeit, wenn der CX-60 ab 1. Jänner 2022 als Neuwagen zugelassen wurde.
    • Und ich habe innerhalb dieser 6 Jahre Anspruch auf Behebung aller Fabrikations- und Materialfehler.
      • vorausgesetzt, ich habe alle vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen beim fMH durchführen lassen.
      • vorausgesetzt, ich habe alle vorgeschriebenen Karosserieinspektionen beim fMH durchführen lassen.

    Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?

    :/ ... gute Frage. Ich kenne das so:


    Bei uns in Österreich versteht man unter "Genehmigungsdokument" eigentlich ZWEI Dokumente.

    (diese bestehen aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug

    (EG-Übereinstimmgungsbescheinigung). Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet)


    Ich habe gerade in meine beiden oben genannten Dokumenten nachgeschaut und da steht folgendes drin.

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    A13 Räder, Bereifung / A17 Auflagen / A 18 Behördliche Eintragungen

    235/50R20 100W 20x7 1/2J ET 45

    Weitere wahlweise Rad-Reifenkombinationen siehe EG-Übereinstimmgungsbescheinigung

    ------------------------------------------

    Und in der EG-Übereinstimmgungsbescheinigung (ehemals Typenschein) steht GENAU dasselbe drin.

    Wenn ich also an MEINEN CX-60 eine andere Felgen-/Reifenkombination montiere, kann und darf ich davon ausgehen, dass ich das

    beim TÜV-SÜD eintragen lassen MUSS. :/


    :?:

    Und CX-60 ger - solltest Du bei deinem CX-60 ggf. "solche Abweichungen" nicht eingetragen haben, wäre ich mir zumindest in Österreich nicht sicher, ob Du ohne Strafe weiterfahren kannst.


    Das ist z.B. in Frankreich bei Motorradfahrern nicht anders. Da kaufst du dir gute Motorradhandschuhe, übersiehst, dass diese Handschuhe KEINE CE-Kennzeichnung haben (was in AT und DE egal ist), dann werden dich die Franzosen zur Kasse bitten. :cursing:


    Oder, jetzt aktuell, fahre mal mit Winterreifen (vielleicht 2,5mm Profiltiefe) nach Österreich.

    Meines Wissens in DE mind. 1,6mm und in AT 4,0mm Profiltiefe erforderlich (auch hier zahlen) :cursing:

    .... usw. usw.... wir sind zwar alle EU, haben aber in div. Angelegenheiten doch unterschiedliche Rechtsauslegungen.

    Ich habe auf unserer ÖAMTC-Homepage (= gleich wie ADAC in DE) nachgesehen.

    Dort steht zum Thema "Reifen und Felgen" folgendes:

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    Grundsätzlich müssen Reifen und Felgen in technischer Hinsicht den Angaben im Genehmigungsdokument entsprechen.

    Werden Reifen/Felgen getauscht gegen eine nicht im Genehmigungsschein eingetragene Dimension/Type, empfiehlt sich einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, sofern die Felgen über ein E-Prüfzeichen verfügen.

    Ansonsten ist ein Hersteller-Gutachten einzufordern und eine Eintragung notwendig.

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