Es sollte , da vom Anbieter klar geregelt sein, welche Vorbereitungen je nach Verschutzungsgrad ( K.G. schreibt ja von absolutem Neuzustand) ergriffen werden. Und genauso wichtig ist eine klare Aussage über die Standzeit der Versiegelung.
Beispielhaft Kommentar #68:
1500€ für 5 Jahre Standzeit und einmal jährlich kostenlose Nachbehandlungen der Windschutzscheibe während der 5 Jahre ist nicht zu teuer.
Wer zu diesen Fagen keine klaren Angaben macht, also diese im schriftlich zu fixierenden Auftrag nicht genau festschreibt, sollte den Auftrag nicht bekommen.