@Siver Fox,
ich sehe Mazdas Nicht-Zulassung von HVO weiterhin als relevant , weil:
HVO100 ist EN 15940 (B10) (von Mazda nicht zugelassen)
Aral Ultimate Diesel ist EN 590 (B7), was, wie ich es persönlich verstehe, von Mazda zugelassen ist. ( B7 ...siehe auch Foto von nexusband) .
Aral schreibt:
"Aral Ultimate Diesel enthält jetzt einen mindestens 15-prozentigen Anteil einer erneuerbaren hydrierten Kraftstoffkomponente (HVO)*. Aral Ultimate Diesel mit der neuen Formel ist weiterhin verwendbar für alle Dieselmotoren, die für die Verwendung von Dieselkraftstoff nach der DIN EN 590 zugelassen sind."
Roth-Energie schreibt:
"HVO 100 Diesel ist nicht zu verwechseln mit dem „Biodiesel“ der ersten Generation, dem Fettsäuremethylester (FAME), der bis jetzt zu 7% (B7) bzw. bis zu 10 % (B10) dem herkömmlichen fossilen Dieselkraftstoff beigemischt werden kann." ...
"Wer kann HVO 100 Diesel tanken?
Technisch gesehen können alle modernen Dieselfahrzeuge* (Baumaschinen, Dieselaggregate, Gabelstapler, Kräne, Bagger und Raupen, LKW und PKW, Schiffe und Boote, Forst- und landwirtschaftliche Maschinen) mit HVO 100 Diesel betrieben werden. Bei jüngeren Fahrzeugen, die noch in der Laufzeit der Herstellergarantie sind, ist jedoch die Freigabe des Herstellers zu beachten. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihr Fahrzeug für XtL oder HVO oder Kraftstoffe der Norm EN15940 freigegeben sind."