FRX, für alle 2024er gibt es eine Ausnahmeregelung die auch bei der Zulassung vorgelegt werden muss, damit kann der Hersteller die Fahrzeuge noch in den Markt bringen, die bereits fertiggestellt wurden. Ab MJ 2025 ist das dann Geschichte, dann gelten die neuen EU- Verordnungen. Wer meint er kann dann noch etwas was piepst, aber gesetzl. vorgeschrieben ist, abschalten, der irrt.
Hier noch einmal zur Klarstellung was ab 7.7.24 alles sein muss: