"Und auch Interessant: mit Anhänger unterliegt man den Begrenzungen und Toleranzen der Güterverkehrs"
Spannendes Thema!
Bei gewerblicher Nutzung (ist manchmal schnell gegeben) muß bei Gespannbetrieb (Anhänger) im Zugfahrzeug ein Fahrtenschreiber verbaut sein!
Da gibt es zwar eng begrenzte Ausnahmen, aber die Regel ist trotzdem sehr problematisch für kleine Handwerker.
Chef macht alle Dienstfahrten mit seinem Kombi, an dem für alle Fälle eine AHK dran ist.
Dann transportiert er mal mit einem Leihanhänger Material und zack - hat er ein dickes Problem, wenn der Beamte schlechte Laune hat!
VG micha