Ein Gutachten erfordert immer eine Abnahme, nur eine ABE oder EG/EU Typgenehmigung nicht.
Gutachten ist dann der falsche Begriff. Aus der ABE ist seit Mitte 2025 die TTG (Teiletypgenehmigung) geworden. Der Prüfbericht ersetzt das Teilegutachten.
Im vorliegenden Fall der Spurplatten haben wir die TTG 101335*00 mit zugehörigem Prüfbericht 252KG0052-00.
- Im Prüfbericht Anlage 2, Anhang A, Abschnitt IV.3 steht, dass keine Änderungsabnahme erforderlich ist, wenn keine weiteren technischen Änderungen vorgenommen wurden.
- Im Prüfbericht Anlage 2, Anhang A, Abschnitt IV.2 steht, dass die Genehmigung mitzuführen ist.
- In der TTG Punkt 10 steht, dass eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht erforderlich ist.
Gruß Dietmar