Folgendes habe ich herausgefunden:
In Deutschland ist das E-Kennzeichen für den Anspruch auf E-Parkplätze oder Ladesäulen zwingend erforderlich. Auch wenn Ihr Plug-in-Hybrid die technischen Voraussetzungen (elektrische Reichweite, CO2-Ausstoß) erfüllt, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur das sichtbare „E“ auf dem Nummernschild als amtlicher Nachweis.
Die Rechtslage auf einen Blick
- Kontrollzwang: Parkflächen für Elektrofahrzeuge oder Ladesäulen sind durch Zusatzschilder (z.B. Sinnbild „Kfz mit Stecker“) gekennzeichnet. Das Ordnungsamt oder die Polizei kontrolliert primär über das Kennzeichen.
- Bußgeld: Fehlt das E-Kennzeichen, wird das Fahrzeug rechtlich wie ein herkömmlicher Verbrenner behandelt. Das unberechtigte Parken kostet bundesweit 55 Euro.
- Abschleppgefahr: Zusätzlich zum Bußgeld riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug auf eigene Kosten abgeschleppt wird, um den Ladeplatz für berechtigte E-Fahrzeuge freizumachen.
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Deshalb habe ich ein E-Kennzeichen.