Beispielrechnung Versteuerung des geldwerten Vorteiles mit 1,0% statt 0,5% des Bruttolistenkaufpreises 60.000 €, Bruttojahreseinkommen 72.000 €, Steuerklasse 1 ohne Kinder, keine Kirchensteuer, einfache Entfernung Wohnung/Arbeit 20 km:
60.000 € x 1% + 60.000 € x 0,03 % x 20 km = 960€ als zu versteuernder geldwerter Vorteil p.M.
60.000 € x 0,5% + 60.000 € x 0,03% x 20 km = 480 € als zu versteuernder geldwerter Vorteil p.M.
Differenz pro Monat also 480€, pro Jahr 5.760€
darauf Grenzsteuersatz 42%: Im Beispiel ist bei Versteuerung mit 1,0 statt 0,5% die jährliche Einkommensteuer ca. 2.400€ höher (inkl. Kirchensteuer ca. 2.600€), nämlich 4.840 statt 2.420€.
Also schon ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Mazda als Dienstwagen. Vermute allerdings, dass die meisten Konzerne ohnehin europäische Marken im Großkundenrabatt als Dienstwägen bevorzugen, insofern kein großes Thema für Mazda bei den Absatzerwartungen.
Wichtiger wäre für Mazda, demnächst die tatsächlich erreichbare rein elektrische Reichweite zu verbessern, da sind andere Wettbewerber deutlich besser.