Abnahme vom TÜV/DEKRA etc. (§19 STVZO) reicht und kann auch beim Händler, der die Spurplatten ggf. anbaut, gemacht werden. Wenn noch weitere Änderungen vorgenommen werden (Zubehörfelgen, egal welcher Art, und /oder Tieferlegung etc.), dann Abnahme nach §21 STVZO (Vorführung direkt beim TÜV/DEKRA etc.)
Gruß Dietmar