Siehe auch:
-> #26 bis #35
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Da es, zumindest für mich bzgl. "Tragfähigkeitsindex eines Reifens" doch noch ein paar Fragen gibt, habe ich hierzu einen eigenen Thread eröffnet.
Habe gerade nachgesehen, was ich auf meinem CX-60 Diesel Homura gefahren bis bzw. fahre.
In weiterer Folge stellt sich für mich wirklich die Frage, was darf man eigentlich im D-A-CH Raum fahren.
Bzw. wenn es unterschiedliche Vorschriften gibt (es lebe die EU), was passiert dann bei einer Kontrolle im Ausland?
(nur ein Beispiel: im Winter mit z.B. 3mm Profiltiefe (WR) nach Österreich fahren und man wird kontrolliert - danke für die Geldspende)
In diesem Sinne vielen Dank für faktencheckgerechte Aussagen.
Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.
Ich glaube, wir meinen das Gleiche.
Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung
mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.
Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.
Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.
Ich glaube, wir meinen das Gleiche.
Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung
mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.
Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.
Ich kenne die österreicheschen Vorschriften nicht, aber in Deutschland gilt: der Lastindex muss mindestens der Hälfte der zulässigen Achslast entsprechen. In dem Fall LI 100 entspricht der Radlast von 800 kg und ist somit ausreichend.
Ist zwar nicht ganz das Thema "Winter Kompletträder", aber vielleicht doch wichtig.
Ergänzend zu oben Wibo46 habe ich im Bußgeldkatalog 2024 (klick) folgendes gelesen, falls der vom Hersteller angegebene Lastindex doch unterschritten wird.
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Welche Konsequenzen hat die Unterschreitung von Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeitsindex?
Entsprechend die Reifen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro.
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Ich kenne die österreicheschen Vorschriften nicht, aber in Deutschland gilt: der Lastindex muss mindestens der Hälfte der zulässigen Achslast entsprechen. In dem Fall LI 100 entspricht der Radlast von 800 kg und ist somit ausreichend.
Ist zwar nicht ganz das Thema "Winter Kompletträder", aber vielleicht doch wichtig.
Ergänzend zu oben Wibo46 habe ich im Bußgeldkatalog 2024 (klick) folgendes gelesen, falls der vom Hersteller angegebene Lastindex doch unterschritten wird.
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Welche Konsequenzen hat die Unterschreitung von Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeitsindex?
Entsprechend die Reifen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro.
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BA 10-93
Gruß Dietmar
Danke Dietmar.
Dann ist meine Aussage in #1 zumindest für Österreich nicht ganz richtig.
Danke Dietmar.
Wo hast du das gelesen und wo habe ich das NICHT gelesen?
Denn in meinen Unterlagen steht eben "nur" die 100.
Danke für eine Rückmeldung, damit ich meine obige Aussage ggf. anpassen kann.