..... das Lenkgetriebe ist eine SICHERHEITSRELEVANTES TEIL!!! Wenn wissentlich mit einem defekten Lenkgetriebe gefahren wird und es passiert ein Unfall kann ggf. Vorsatz vorausgesetzt werden.
Holger ich kann Deine Bedenken nachvollziehen und gehe jetzt mal davon aus, dass Deine Aussage mit dem "Vorsatz" so stimmt.
Wobei man hier sicherlich unterscheiden kann, ob mit def. Lenkgetriebe noch fahrbar oder eben nicht mehr fahrbar.
Wenn mein CX-60 so einen Schaden hätte und somit der CX-60 kritisch bis nicht mehr fahrbar wäre, dann würde ich die Reklamation von meinem fMH UNTERSCHREIBEN lassen. Ob ich dann bei einem Unfall aus dem Schneider wäre, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich könnte mich dann darauf berufen, dass mein fMH Bescheid wusste. (meinen fMH sehe ich hier als Fachmann, ich bin nur Kunde).
Somit wäre für mich persönlich in einer solchen Situation (kritisch bis nicht mehr fahrtauglich) nur folgendes möglich:
- ich kann gem. fMH weiterfahren weil SEINE Fachleute das nicht so dramatisch sehen (ich würde mir aber meine Bedenken schriftlich bestätigen lassen).
- oder ich bekomme von Mazda "kostenlos" einen Leihwagen zur Verfügung gestellt (weil ich als Kunde dieses Problem nicht verursacht habe).
Andere Vorgehensweisen würde ich persönlich nie akzeptieren.
Im schlimmsten Fall auf Druck meinerseits ein Schreiben meines Anwaltes an den fMH veranlassen, wenn er auf meine beiden oben genannten Optionen nicht eingeht.
P.S:
Wobei es bei uns, bevor die Keule geschwungen wird, ein Sprichwort gibt "Mit Reda kut ma zämm“