Nachdem hier nun Gutachten etc. verlinkt wurden, konnte ich mich dankenswerterweise auch in dieses Thema neu einlesen. Man lernt nie aus.
Jo, soweit ich das Ding richtig lese und interpretiere, ist lt. Gutachten das System 5 mit längeren Radbolzen (52mm bei 15mm Platten), Art.-Nr. M1215RE... (vermutlich die M1215RE52, (NACHTRAG: Es gibt 4 unterschiedliche Bolzen mit sonst gleicher Teilenummer, vermutlich fahrzeugabhängig => Bitte beim Hersteller nachtragen!!!) leider steht keine Festigkeit bei der Artikelbeschreibung dabei) für den CX-80 Diesel (nur kW-Bereich 141 kW – 187 kW) freigegeben. Alles theoretisch auf Basis der 2%-Regel errechnet. Keine Ahnung, ob sich die Radbolzen so einfach tauschen lassen, oder ob bei Mazda auch nur ganze Baugruppen immer mit den gleichen Radbolzen getauscht werden können. Muss der fMH beantworten, ob das geht.
Der PHEV scheitert am kW-Bereich im Gutachten. Und vermutlich an den Kräften beim Beschleunigen. Die 141kw sind die Verbrenner-Leistung des PHEV, also anscheinend auch abgedeckt.
Da es für die Radgeometrie egal sein dürfte, ob die 15mm pro Rad mit Bolzen-Spurplatten oder längeren Radbolzen zustande kommen, müssten die Räder so in den Radkasten passen.
Ich vermute mal, dass die Spurplatten bei längeren Radbolzen dann immer drauf bleiben müssen, oder ob die ggf. so weit überstehen dürfen. Andererseits kann man dann auch Spurplatten mit Radbolzen nehmen und die Original-Bolzen final kürzen, damit auch kleine Felgentaschen passen. Müssen dann auch immer drauf bleiben.
Bitte korrigiert mich, falls ich was übersehen oder was falsch verstanden habe. Gestern habe ich noch das Gegenteil behauptet 