Kleiner Hinweis bezüglich Spurplatten. Die Eintragung gilt nur die vorgeführte Rad-Felgenkombination. Wer also im Winter andere Felgen oder Reifengrössen fährt, fährt ohne Betrieberlaubniss. Zur Sicherheit Sommer-und Winterräder eintragen lassen
Wenn das Original-Fahrwerk drin ist (KONIs sind kein Thema, nur Sportfedern), und die Serienfelgen gefahren werden, bzw. die Felgengrößen freigegeben sind, könnte die Spurplatten-ABE reichen, wenn es eine gibt. Aber da sind wir in den Feinheiten des Paragraphen-Dschungels.
Ohne ABE oder mit Nicht-Serien-Fahrwerk sind wir wie Du sagst, bei der Einzelabnahme. Dann vielleicht gleich klären, welche Felgen/Räder damit gefahren werden können. Aber da die Beschaffung von japanisch-chinesischen WERKS-Felgen mit tiefen Taschen ohnehin schon eine Herausforderung sind, fahren die meisten mit Spurplatten vermutlich auch ganzjährig die gleiche Felge.