Moin, bei mir ist es bei einer Geschwindigkeit zwischen 45 und 70 sehr stark bemerkbar. Aber auch nicht immer ist temperaturabhängig
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Habe mal vor paar Tagen mal ein Video aufgenommen da ist die Vibration und Klopfgeräusch deutlich zu hören. ungefähr zur Mitte des videos bin ich bei einer Geschwindigkeit unter 40 KMH, dann verschwindest das Geräusch wieder
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Ok, klopfen habe ich nicht.
Aber kann es denn sein, dass es an den Rädern liegt? Dann müssten es ja die Felgen sein, oder? Wenn es bei den Sommer und Allwetterreifen ist?
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Wechselt testweise den Radsatz! Wenn's dann ruhig läuft liegt es tatsächlich an Reifen, Felge oder beidem!
Bei meinem Wagen traten die Geräusche bei 60-80km/h und über 140km/h auf.
Auch hier wurde zwecks Diagnostik erst der Radsatz eines Vorführwagens aufgesteckt.
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Das ist eine gute Idee. Ich werde das vorschlagen
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Seitdem ich die Allwetterreifen habe, ist das dröhnen ab 140 KMH kaum noch wahrzunehmen
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Moin, bei mir ist es bei einer Geschwindigkeit zwischen 45 und 70 sehr stark bemerkbar. Aber auch nicht immer ist temperaturabhängig
Genau in dem Bereich war es bei mir in der kalten Zeit 2023-2024 auch, im Frühjahr 24 wurde das Mittellager neu eingestellt, danach wurde es aber wärmer und es war von den Vibrationen nichts mehr zu spüren. Seit Anfang an Michelin Winterreifen für die kalte Zeit montiert, jetzt die 3. Saison. Und bei mir war es in der kalten Zeit 2024-2025 besser als das Jahr davor, und jetzt 2025-2026 habe ich eigentlich nichts mehr zu meckern gehabt. Aber den ersten Winter spürte man die Vibrationen ja sogar deutlich am Hintern im Sitz!!! Über ca. 70km/h habe ich das beim CX-60 eigentlich nie verspürt, immer nur in diesem typischen Stadtverkehrstempo!
Das mit anderen Rädern aufstecken von einem Vorführer oder Aussteller habe ich 2025 vorgeschlagen, als die Toyo-Sommerräder meines CX-80 so fürchterlich am vibrieren waren, aber bei dem fing das eigentlich erst ab ca. 120km/h an und wurde immer heftiger. Da wurde der Vorschlag des Umsteckens direkt abgelehnt und es gab die Freigabe für neue Reifen. Die Toyo´s waren nach dem neu wuchten noch schlimmer.
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So, ich gebe auf. Nachdem das Auto nun seit einem Jahr in meinem Besitz ist, konnte Mazda einige Probleme nicht lösen. Da ich das Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft hatte, war die Bereitschaft der Mazda Vertragspartner sehr gering. Nur ein Mazda Händler war bereit, sich mit den Problemen zu beschäftigen (ortsansässig bei dem freien Händler). Alle Anderen haben mir direkt gesagt, daß sie keine Garantie Arbeiten übernehmen, da keine Zeit. Jetzt möchte sich aber auch der erste Händler nicht mehr damit beschäftigen. Die eigenen Kunden seien ihm wichtiger. Kann ich verstehen, aber ich bin der Idiot.
Das Gewummer/Vibrationen könnte laut Mazda nicht an der Kardanwelle liegen, da es bei mehreren Geschwindigkeiten auftritt. Ich sollte mal zu BMW fahren, die haben Hunter Maschinen. Obwohl das Problem bei Sommer- als auch Allwetterreifen auftritt. Keine Lösung seitens Mazda.
Heckradar fällt reproduzierbar nach ca. 120km am Stück gefahrener Strecke aus. Egal welches Wetter. FZG abstellen, wieder starten, Fehler weg. Kommt dann ab nach ca. 30km wieder. Musste Videos vom Fehler machen. Mazda weiss nicht weiter, Händler hat keine Zeit 120km am Stück zu fahren. Keine Lösung seitens Mazda.
Knacken/Klockern vorne rechts, bei leichten Unebenheiten. Aber nur bei unter 10 Grad. Händler hat Verschraubungen geprüft, nix gefunden. Nächster Termin frühestens in 6 Wochen. Dann ist es auch morgens so warm, daß es erstmal bis zum Herbst nicht mehr feststellbar ist. Vorschläge wie Domlager/Gummi, wurden ignoriert. Keine Zeit/Keine Lösung...
Wenn der Motor läuft und man kpl. links einschlägt und losfährt röhrt und vibriert alles. Motor klingt dann total rau und laut. Lenkt man wieder Richtung Neutral, ist es weg. Hinweis Motorlager wurde ignoriert. Keine Zeit/Keine Lösung.
Ich kann nicht mehr, zumal kein Mazda Händler sich damit beschäftigen will und Mazda so tut, als hätten sie ein ausgereiftes FZG gebaut. Ach ja, Schaltruckler zwischen 1. und 2. Gang und zwischendurch auch in höheren Gängen, wenn man nur minimal beschleunigt, gehen laut Mazda/Händler nicht besser. Aktuelle Software ist drauf.
Da nützt die Garantie exakt nichts. Man muss das Auto auf jeden Fall beim Mazda Händler gekauft haben. Ansonsten ist das Hilfsinteresse bei 0. Und der freie Händler beruft sich auf Garantieleistungen seitens Mazda...
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Zunächst ist Dein Gebrauchtwagenhändler (nicht Mazda!!!) in der Pflicht, sofern Du innerhalb eines Jahres nach Gebrauchtkauf den jeweiligen Mangel reklamiert hast. Er selbst kann dann natürlich den Mangel selbst abstellen oder Mazda im Rahmen deren 6 Jahresgarantie als Unterauftragnehmer beauftragen. Dein Vertragspartner ist derjenige, bei dem Du das Auto gekauft hast.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
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Bei ChatGPT werden Sie geholfen auf dem Weg zur Rückabwicklung beim Gebrauchtwagenhändler (Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn zwei Reparaturversuche scheitern oder der Gebrauchtwagenhändler nicht reagiert):
Betreff: Aufforderung zur Nacherfüllung und Fristsetzung – Kaufvertrag vom [Datum], Fahrzeug [Marke/Modell, FIN]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen das Fahrzeug
[Marke, Modell, Erstzulassung, FIN] erworben.
Bereits seit kurzer Zeit nach Übergabe weist das Fahrzeug folgende erhebliche Mängel auf:
- [Mangel 1 – möglichst konkret beschreiben]
- [Mangel 2]
- [Mangel 3]
Die Mängel beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich und wurden erstmals am … bei Ihnen reklamiert, und Ihre Nachbesserunsgversuche sind bis heute erfolglos..
Hiermit mache ich meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gemäß §§ 437 ff. BGB geltend und fordere Sie zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) auf.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum
[Datum, mindestens 14 Kalendertage ab Zugang].
Die Nacherfüllung hat die vollständige und nachhaltige Beseitigung sämtlicher oben genannter Mängel zu umfassen.
Ich weise darauf hin, dass Sie als Verkäufer mein alleiniger Vertragspartner sind. Ein Verweis auf Dritte, insbesondere auf eine Mazda-Vertragswerkstatt, entbindet Sie nicht von Ihren gesetzlichen Verpflichtungen.
Rechtsfolgen bei Fristablauf
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen oder die Nacherfüllung fehlschlagen, werde ich ohne weitere Ankündigung von meinen weiteren Rechten Gebrauch machen, insbesondere:
- Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB) (Wandlung)
- hilfsweise Minderung des Kaufpreises
- ggf. Schadensersatz
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich:
- den Eingang dieses Schreibens
- sowie einen konkreten Termin zur Durchführung der Mängelbeseitigung
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Adresse]
[Kontakt]
Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Versand: unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben
- Frist: realistisch setzen (10–14 Tage)
- Mängel: so konkret wie möglich beschreiben (keine Pauschalformulierungen)
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Wenn es dann keine erfolgreiche Reparatur oder außergerichtliche Einigung gibt, solltest Du mit Rechtsanwalt eskalieren, idealerweise hast Du eine Rechtschutzversicherung.
Dein direkter Ansprechpartner wäre Mazda nur für Mängel, die Du erstmals nach mehr als einem Jahr seit Gebrauchtkauf geltend machst. In diesem Fall könntest Du versuchen, über Mazda Deutschland Druck zu machen, wenn kein Mazda-Vertragshändler Dir helfen will.
Wichtig vorab: Gegenüber Mazda hast du keine Gewährleistungsansprüche, sondern nur Ansprüche aus der Herstellergarantie. Genau darauf muss das Schreiben zielen: Garantie einfordern + Beschwerde über Vertragswerkstatt + Eskalation.
Hier ist eine kurze, druckvolle und wirksame Version:
Betreff: Beschwerde und Aufforderung zur Garantieleistung – Fahrzeug [Modell, FIN]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer eines Fahrzeugs der Marke Mazda
[Modell, Erstzulassung, FIN], welches sich innerhalb der von Ihnen gewährten Herstellergarantie befindet.
Das Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, u. a.:
- [Mangel 1]
- [Mangel 2]
- [Mangel 3]
Ich habe mich zur Durchführung der Garantieleistungen an eine autorisierte Mazda-Vertragswerkstatt (Name der Werkstatt) gewandt.
Dort wurde die Bearbeitung jedoch unter Verweis darauf verweigert, dass das Fahrzeug nicht dort erworben wurde.
Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht nicht mit den Bedingungen Ihrer Herstellergarantie sowie dem Selbstverständnis eines autorisierten Servicenetzes vereinbar.
Aufforderung zur Klärung und Leistungserbringung
Ich fordere Sie hiermit auf,
- kurzfristig sicherzustellen, dass die erforderlichen Garantieleistungen an meinem Fahrzeug durchgeführt werden
- und mir eine verbindliche Mazda-Vertragswerkstatt zu benennen, die die Bearbeitung übernimmt
Frist hierfür: [Datum, ca. 10 Tage]
Hinweis
Ich erwarte, dass autorisierte Mazda-Vertragspartner Garantieleistungen unabhängig vom Verkaufsort des Fahrzeugs erbringen.
Sollte innerhalb der Frist keine Klärung erfolgen, werde ich den Vorgang weiter eskalieren und entsprechend dokumentieren.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie das weitere Vorgehen kurzfristig.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Kontakt]
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Jetzt nicht mehr mithilfe AI, sondern nur meine persönliche Einschätzung und Empfehlung:
Dein Exemplar ist eins der allerersten einer völlig neu entwickelten Baureihe mit zahlreichen, allgemein bekannten schweren Kinderkrankheiten. Früher hätte man die „Silberne Zitrone“ verliehen, heute spricht man von „Bananen“ (Produkte reifen beim Kunden).
Vermutlich lassen sich manche technischen Probleme zumindest mit vertretbarem Aufwand gar nicht mehr lösen. Unbedingt eine außergerichtliche Einigung versuchen zu erreichen!
Und bei allem verständlichen Ärger nicht zu emotional werden - weder Dein Gebrauchtwagenhändler noch die Mazda-Werkstätten haben diesen Murks verzapft, sondern das war Mazda in Japan.
Im Idealfall kannst Du die Gurke eintauschen gegen ein besseres/neueres anderes Fahrzeug, ggf. mit angemessener Aufzahlung und Nutzungsentschädigung Deinerseits für die von Dir bisher gefahrenen Kilometer.
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Hast du eine Rechtschutzversicherung? Guten Anwalt suchen, alle schriftlichen Nachweise vorlegen, Rückgabe einleiten. Ich habe 2012 einen Zafira Tourer NEU vom ortsansässigen Opel-Händler ausgeliefert bekommen, der massiv am zicken war und sie es nicht hinbekommen haben, den habe ich sogar nach etwas über einem Jahr Nutzungsdauer zurückgegeben. Das ging sogar relativ problemlos! Leider habe ich das bei dem besch... Multivan davor nicht so gemacht, da habe ich mich noch davor gescheut. Da hätte ich das schon durchziehen sollen.