Schick mal bitte Fotos wie der dann aussieht.
Mache ich. Die Rechnung habe ich noch am 31.12. erhalten, somit gehen die noch in die Betriebsausgaben 2025 ![]()
Am 05.01. sollen die versendet werden.
Schick mal bitte Fotos wie der dann aussieht.
Mache ich. Die Rechnung habe ich noch am 31.12. erhalten, somit gehen die noch in die Betriebsausgaben 2025 ![]()
Am 05.01. sollen die versendet werden.
Leider nein:
Zulässige Buchung zum 31.12.:
Beispiel (SKR 03, sinngemäß):
Der Aufwand darf erst 2026 bei Lieferung bzw. Leistung gebucht werden.
Auf der Rechnung steht: "Liefer- und Rechungsdatum: 31.12.2025"
Aber ist das dein Problem, wenn es eigentlich um Spurplatten geht??? ![]()
So, habe gestern das Gutachten bekommen.
Man glaubt es kaum, die Scheiben kommen von H&R, die mir im Sept. noch schriftlich gegeben haben, dass da nichts kommt.
Anbei ein Screenshot mit Nr. der Scheiben für den CX-80 und Freigabedatum vom KBA, das Gutachten mit über 5MB lässt sich nicht hochladen.
Nachtrag:
Wer auch die 30mm pro Achse bei sich montieren möchte, sollte die bei Hinsberger bestellen, denn nur auf seinen Druck hin wurden die doch von H&R umgesetzt!
Habe die Info eben von ihm bekommen, da ich nachgefragt habe mit der Aussage von H&R im September 25, nichts mehr machen zu wollen.
Von mir deswegen ein klarer Dank an Herrn Hinsberger!!!
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Falls ich das Gutachten richtig gelesen habe, braucht es keine Änderungsabnahme mehr!? Und das Gutachten gilt auch für den CX-60.
Gruß Dietmar
Gute Frage, denn Hinsberger hat in seiner Beschreibung stehen: "Mit TÜV-Teilegutachten zur problemlosen + kostengünstigen Eintragung der Spurverbreiterungen....."
Naja, wenn die sagen "es war knapp" beim CX-80, meinen die vermutlich die 1.640kg zul. HA-Last beim PHEV auf der Homepage - bzw. 1.717kg zul. Achslast HA (vermutlich mit Austattungen) im techn. Datenblatt bei Mazda und
2x 860kg Radlast (1.720kg für die Achse) im H&R Gutachten.
Bei 3kg "Luft" hat jemand 2x gerechnet, bevor er die für den CX-80 freigegeben hat.
So, meine sind eben gekommen. Mal schauen, wann ich die Zeit dazu finde, bei mir in der Halle Platz zu schaffen für mein Auto und Wagenheber, um die zu montieren. Werde auch Bilder vorher/nachher machen.
Falls ich das Gutachten richtig gelesen habe, braucht es keine Änderungsabnahme mehr!? Und das Gutachten gilt auch für den CX-60.
Gruß Dietmar
Ein Gutachten erfordert immer eine Abnahme, nur eine ABE oder EG/EU Typgenehmigung nicht.