Zunächst ist Dein Gebrauchtwagenhändler (nicht Mazda!!!) in der Pflicht, sofern Du innerhalb eines Jahres nach Gebrauchtkauf den jeweiligen Mangel reklamiert hast. Er selbst kann dann natürlich den Mangel selbst abstellen oder Mazda im Rahmen deren 6 Jahresgarantie als Unterauftragnehmer beauftragen. Dein Vertragspartner ist derjenige, bei dem Du das Auto gekauft hast.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
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Bei ChatGPT werden Sie geholfen auf dem Weg zur Rückabwicklung beim Gebrauchtwagenhändler (Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn zwei Reparaturversuche scheitern oder der Gebrauchtwagenhändler nicht reagiert):
Betreff: Aufforderung zur Nacherfüllung und Fristsetzung – Kaufvertrag vom [Datum], Fahrzeug [Marke/Modell, FIN]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen das Fahrzeug
[Marke, Modell, Erstzulassung, FIN] erworben.
Bereits seit kurzer Zeit nach Übergabe weist das Fahrzeug folgende erhebliche Mängel auf:
- [Mangel 1 – möglichst konkret beschreiben]
- [Mangel 2]
- [Mangel 3]
Die Mängel beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich und wurden erstmals am … bei Ihnen reklamiert, und Ihre Nachbesserunsgversuche sind bis heute erfolglos..
Hiermit mache ich meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gemäß §§ 437 ff. BGB geltend und fordere Sie zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) auf.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum
[Datum, mindestens 14 Kalendertage ab Zugang].
Die Nacherfüllung hat die vollständige und nachhaltige Beseitigung sämtlicher oben genannter Mängel zu umfassen.
Ich weise darauf hin, dass Sie als Verkäufer mein alleiniger Vertragspartner sind. Ein Verweis auf Dritte, insbesondere auf eine Mazda-Vertragswerkstatt, entbindet Sie nicht von Ihren gesetzlichen Verpflichtungen.
Rechtsfolgen bei Fristablauf
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen oder die Nacherfüllung fehlschlagen, werde ich ohne weitere Ankündigung von meinen weiteren Rechten Gebrauch machen, insbesondere:
- Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB) (Wandlung)
- hilfsweise Minderung des Kaufpreises
- ggf. Schadensersatz
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich:
- den Eingang dieses Schreibens
- sowie einen konkreten Termin zur Durchführung der Mängelbeseitigung
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Adresse]
[Kontakt]
Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Versand: unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben
- Frist: realistisch setzen (10–14 Tage)
- Mängel: so konkret wie möglich beschreiben (keine Pauschalformulierungen)
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Wenn es dann keine erfolgreiche Reparatur oder außergerichtliche Einigung gibt, solltest Du mit Rechtsanwalt eskalieren, idealerweise hast Du eine Rechtschutzversicherung.
Dein direkter Ansprechpartner wäre Mazda nur für Mängel, die Du erstmals nach mehr als einem Jahr seit Gebrauchtkauf geltend machst. In diesem Fall könntest Du versuchen, über Mazda Deutschland Druck zu machen, wenn kein Mazda-Vertragshändler Dir helfen will.
Wichtig vorab: Gegenüber Mazda hast du keine Gewährleistungsansprüche, sondern nur Ansprüche aus der Herstellergarantie. Genau darauf muss das Schreiben zielen: Garantie einfordern + Beschwerde über Vertragswerkstatt + Eskalation.
Hier ist eine kurze, druckvolle und wirksame Version:
Betreff: Beschwerde und Aufforderung zur Garantieleistung – Fahrzeug [Modell, FIN]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer eines Fahrzeugs der Marke Mazda
[Modell, Erstzulassung, FIN], welches sich innerhalb der von Ihnen gewährten Herstellergarantie befindet.
Das Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, u. a.:
- [Mangel 1]
- [Mangel 2]
- [Mangel 3]
Ich habe mich zur Durchführung der Garantieleistungen an eine autorisierte Mazda-Vertragswerkstatt (Name der Werkstatt) gewandt.
Dort wurde die Bearbeitung jedoch unter Verweis darauf verweigert, dass das Fahrzeug nicht dort erworben wurde.
Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht nicht mit den Bedingungen Ihrer Herstellergarantie sowie dem Selbstverständnis eines autorisierten Servicenetzes vereinbar.
Aufforderung zur Klärung und Leistungserbringung
Ich fordere Sie hiermit auf,
- kurzfristig sicherzustellen, dass die erforderlichen Garantieleistungen an meinem Fahrzeug durchgeführt werden
- und mir eine verbindliche Mazda-Vertragswerkstatt zu benennen, die die Bearbeitung übernimmt
Frist hierfür: [Datum, ca. 10 Tage]
Hinweis
Ich erwarte, dass autorisierte Mazda-Vertragspartner Garantieleistungen unabhängig vom Verkaufsort des Fahrzeugs erbringen.
Sollte innerhalb der Frist keine Klärung erfolgen, werde ich den Vorgang weiter eskalieren und entsprechend dokumentieren.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie das weitere Vorgehen kurzfristig.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Kontakt]
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Jetzt nicht mehr mithilfe AI, sondern nur meine persönliche Einschätzung und Empfehlung:
Dein Exemplar ist eins der allerersten einer völlig neu entwickelten Baureihe mit zahlreichen, allgemein bekannten schweren Kinderkrankheiten. Früher hätte man die „Silberne Zitrone“ verliehen, heute spricht man von „Bananen“ (Produkte reifen beim Kunden).
Vermutlich lassen sich manche technischen Probleme zumindest mit vertretbarem Aufwand gar nicht mehr lösen. Unbedingt eine außergerichtliche Einigung versuchen zu erreichen!
Und bei allem verständlichen Ärger nicht zu emotional werden - weder Dein Gebrauchtwagenhändler noch die Mazda-Werkstätten haben diesen Murks verzapft, sondern das war Mazda in Japan.
Im Idealfall kannst Du die Gurke eintauschen gegen ein besseres/neueres anderes Fahrzeug, ggf. mit angemessener Aufzahlung und Nutzungsentschädigung Deinerseits für die von Dir bisher gefahrenen Kilometer.