Beiträge von PlusHomura80

    UV-Strahlung wird doch ohnehin vom Pano-Dach absorbiert, und Infrarot-Strahlung auch weitestgehend!


    Vor der teuren und unschönen (?) Folierung des Dachglasses würde ich das erst mal messen lassen, was an Strahlung überhaupt noch durchgeht, und das dann ja auch nur an den wenigen wirklich hellen Sonnentagen. Da kann eher gar nix gesundheitlich Relevantes mehr durchkommen, denke ich.


    Außerdem gibt‘s ja auch noch die elektrische Jalousie zur Abdeckung, wenn es Dir zu hell ist.


    Die Mazda (?)-„Markenwerkstatt“ würde das sicherlich auch nicht selbst folieren, sondern eine spezialisierte Folierungs-Werkstatt als Subcontractor beauftragen. Da könntest Du dann auch selbst direkt dorthin gehen, ohne eine zusätzliche Gewinnspanne der „Markenwerkstatt“ bezahlen zu müssen.

    Kann kein Problem werden. Lt. Mazda-Garantiebedingungen gilt:

    „Mazda Neuwagengarantie

    Unsere Mazda Neuwagengarantie1 gilt sechs Jahre oder 150.000 km - je nachdem, was zuerst eintritt. Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern.

    Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind.“


    Theoretisch könnte man die Wartungsarbeiten „entsprechend den Herstellervorgaben“ vielleicht sogar auch bei irgendeiner freien Werkstatt machen lassen. Bei einer autorisierten Mazda-Vertragswerkstatt im EU-Ausland jedenfalls aber unkritisch, auch im Falle etwaiger späterer Kulanzanträge.


    Wichtig ist die Dokumentation der Inspektionsarbeiten im (elektronischen) „Serviceheft“. Aber das macht dann eher die Mazda-Werkstatt in CZ.

    Ich wollte den starken und sparsamen 6 Zylinder-Motor und das Bedienkonzept ohne Touch-Quatsch. Drum wurde es der CX-80. Das Auto ist für mich (!) dasjenige mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis - soll ja auch ein bisschen Spass machen.


    Für einen müden und überforderten 141 PS-Motor und für Touch-Quatsch wie beim CX-5 wäre ich sicherlich nicht zu Mazda gekommen.


    Mazda ist halt ein relativ kleiner Player im Haifischbecken der internationalen Autoindustrie. Darum auch die Zusammenarbeit mit Changan beim CX-6 und beim 6e, um als kleiner Hersteller in allen Segmenten etwas anbieten zu können.


    Aber echte Alleinstellungsmerkmale im Markt hat Mazda aktuell eigentlich nur beim CX-60/80 und beim MX-5. Und vielleicht noch beim zeitlosen Design, auch das gefällt mir.

    Zunächst ist Dein Gebrauchtwagenhändler (nicht Mazda!!!) in der Pflicht, sofern Du innerhalb eines Jahres nach Gebrauchtkauf den jeweiligen Mangel reklamiert hast. Er selbst kann dann natürlich den Mangel selbst abstellen oder Mazda im Rahmen deren 6 Jahresgarantie als Unterauftragnehmer beauftragen. Dein Vertragspartner ist derjenige, bei dem Du das Auto gekauft hast.

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    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 477 Beweislastumkehr

    (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.


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    Bei ChatGPT werden Sie geholfen auf dem Weg zur Rückabwicklung beim Gebrauchtwagenhändler (Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn zwei Reparaturversuche scheitern oder der Gebrauchtwagenhändler nicht reagiert):


    Betreff: Aufforderung zur Nacherfüllung und Fristsetzung – Kaufvertrag vom [Datum], Fahrzeug [Marke/Modell, FIN]


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen das Fahrzeug

    [Marke, Modell, Erstzulassung, FIN] erworben.


    Bereits seit kurzer Zeit nach Übergabe weist das Fahrzeug folgende erhebliche Mängel auf:


    • [Mangel 1 – möglichst konkret beschreiben]
    • [Mangel 2]
    • [Mangel 3]



    Die Mängel beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich und wurden erstmals am … bei Ihnen reklamiert, und Ihre Nachbesserunsgversuche sind bis heute erfolglos..


    Hiermit mache ich meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gemäß §§ 437 ff. BGB geltend und fordere Sie zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) auf.


    Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum

    [Datum, mindestens 14 Kalendertage ab Zugang].


    Die Nacherfüllung hat die vollständige und nachhaltige Beseitigung sämtlicher oben genannter Mängel zu umfassen.


    Ich weise darauf hin, dass Sie als Verkäufer mein alleiniger Vertragspartner sind. Ein Verweis auf Dritte, insbesondere auf eine Mazda-Vertragswerkstatt, entbindet Sie nicht von Ihren gesetzlichen Verpflichtungen.




    Rechtsfolgen bei Fristablauf


    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen oder die Nacherfüllung fehlschlagen, werde ich ohne weitere Ankündigung von meinen weiteren Rechten Gebrauch machen, insbesondere:


    • Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB) (Wandlung)
    • hilfsweise Minderung des Kaufpreises
    • ggf. Schadensersatz





    Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich:


    • den Eingang dieses Schreibens
    • sowie einen konkreten Termin zur Durchführung der Mängelbeseitigung



    Mit freundlichen Grüßen


    [Dein Name]

    [Adresse]

    [Kontakt]





    Wichtige Hinweise zur Anwendung



    • Versand: unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben
    • Frist: realistisch setzen (10–14 Tage)
    • Mängel: so konkret wie möglich beschreiben (keine Pauschalformulierungen)

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    Wenn es dann keine erfolgreiche Reparatur oder außergerichtliche Einigung gibt, solltest Du mit Rechtsanwalt eskalieren, idealerweise hast Du eine Rechtschutzversicherung.


    Dein direkter Ansprechpartner wäre Mazda nur für Mängel, die Du erstmals nach mehr als einem Jahr seit Gebrauchtkauf geltend machst. In diesem Fall könntest Du versuchen, über Mazda Deutschland Druck zu machen, wenn kein Mazda-Vertragshändler Dir helfen will.


    Wichtig vorab: Gegenüber Mazda hast du keine Gewährleistungsansprüche, sondern nur Ansprüche aus der Herstellergarantie. Genau darauf muss das Schreiben zielen: Garantie einfordern + Beschwerde über Vertragswerkstatt + Eskalation.


    Hier ist eine kurze, druckvolle und wirksame Version:




    Betreff: Beschwerde und Aufforderung zur Garantieleistung – Fahrzeug [Modell, FIN]


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bin Eigentümer eines Fahrzeugs der Marke Mazda

    [Modell, Erstzulassung, FIN], welches sich innerhalb der von Ihnen gewährten Herstellergarantie befindet.


    Das Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, u. a.:


    • [Mangel 1]
    • [Mangel 2]
    • [Mangel 3]



    Ich habe mich zur Durchführung der Garantieleistungen an eine autorisierte Mazda-Vertragswerkstatt (Name der Werkstatt) gewandt.

    Dort wurde die Bearbeitung jedoch unter Verweis darauf verweigert, dass das Fahrzeug nicht dort erworben wurde.


    Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht nicht mit den Bedingungen Ihrer Herstellergarantie sowie dem Selbstverständnis eines autorisierten Servicenetzes vereinbar.





    Aufforderung zur Klärung und Leistungserbringung



    Ich fordere Sie hiermit auf,


    • kurzfristig sicherzustellen, dass die erforderlichen Garantieleistungen an meinem Fahrzeug durchgeführt werden
    • und mir eine verbindliche Mazda-Vertragswerkstatt zu benennen, die die Bearbeitung übernimmt



    Frist hierfür: [Datum, ca. 10 Tage]





    Hinweis



    Ich erwarte, dass autorisierte Mazda-Vertragspartner Garantieleistungen unabhängig vom Verkaufsort des Fahrzeugs erbringen.


    Sollte innerhalb der Frist keine Klärung erfolgen, werde ich den Vorgang weiter eskalieren und entsprechend dokumentieren.




    Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie das weitere Vorgehen kurzfristig.


    Mit freundlichen Grüßen

    [Name]

    [Kontakt]


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    Jetzt nicht mehr mithilfe AI, sondern nur meine persönliche Einschätzung und Empfehlung:

    Dein Exemplar ist eins der allerersten einer völlig neu entwickelten Baureihe mit zahlreichen, allgemein bekannten schweren Kinderkrankheiten. Früher hätte man die „Silberne Zitrone“ verliehen, heute spricht man von „Bananen“ (Produkte reifen beim Kunden).


    Vermutlich lassen sich manche technischen Probleme zumindest mit vertretbarem Aufwand gar nicht mehr lösen. Unbedingt eine außergerichtliche Einigung versuchen zu erreichen!


    Und bei allem verständlichen Ärger nicht zu emotional werden - weder Dein Gebrauchtwagenhändler noch die Mazda-Werkstätten haben diesen Murks verzapft, sondern das war Mazda in Japan.


    Im Idealfall kannst Du die Gurke eintauschen gegen ein besseres/neueres anderes Fahrzeug, ggf. mit angemessener Aufzahlung und Nutzungsentschädigung Deinerseits für die von Dir bisher gefahrenen Kilometer.

    Anschleppen als Starthilfe geht nur bei Autos mit manuellem Schaltgetriebe. Nur dann können Räder über‘s Getriebe „starr“ mit dem Motor verbunden werden zum Motorstart.


    Überbrückung mit Starthilfekabel von der Batterie eines „Spender“-Fremdfahrzeug oder mit Booster geht natürlich auch beim CX-80.

    Per Abschleppseil-/stange in Eingeninitiative abschleppen zur Werkstatt würde ich eher nicht - weiß allerdings nicht, was hierzu im Benutzerhandbuch steht. Der CX-80 hat ja weder ein DKG noch einen echten Wandlerautomaten.


    Notfalls lieber den Pannen-/Abschleppdienst beauftragen, über die Mazda-Mobilitätsgaramtie, ggf. KFZ-Schutzbrief der Versicherung o.ä..

    Finde es am einfachsten, wie es in manchen anderen Foren gehandhabt wird. Dort muss im Beitrag ausdrücklich erwähnt werden, wenn es sich um Artikel hinter Bezahlschranke für Abonnenten handelt. Könnte man hier in diesem Forum ja auch so machen.


    Dann weiß jeder Leser, ob er es anklicken will, weil er das jeweilige Zeitungs-Abo hat, oder ob das Anklicken nur ärgerliche Zeitverschwendung wäre, weil man ohne Bezahlung eh nix lesen kann.


    Hier in diesem Fall war‘s für mich tatsächlich auch ein kleines Ärgernis und Zeitverschwendung, auf den gutgemeinten Link zu klicken und dann als Nichtabonnent nix lesen zu können.


    Einen Link alleine zu posten, ganz ohne irgendeinen Hinweis darauf, was sich dahinter verbirgt, war natürlich auch etwas dürr … .

    Nur zur Info, falls es vergessen worden ist: die 100er Zulassung erlischt, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind 😉

    Nein, laut meinem TÜV-Prüfer soll das ausdrücklich nicht so sein. Habe dieses Thema ausführlich mit ihm besprochen bei meiner jüngsten Bootsanhänger-Hauptuntersuchung. Ich war selber überrascht.


    Er sagte mir, die 100 km/h - ZULASSUNG sei unabhängig davon dauerhaft an den Anhänger geknüpft völlig unabhängig davon, was für Reifen momentan montiert seien und wie alt diese sind.


    Bei 100 km/h - Zulassung ist man definitiv nicht verpflichtet, die Reifen nach 6 Jahren auszutauschen oder aber die 100 km/h - Zulassung auszutragen. „De jure“ darf man tatsächlich mit älteren Reifen weiter fahren und muss dabei nicht mal den 100er-Aufkleber abdecken.


    Mit solchen älteren Reifen darf man dann allerdings nur max. 80 km/h fahren lt. meinem TÜV-Prüfer (der übrigens ansonsten extrem kleinlich/pedantisch war bei allem). Wie gesagt, ich war selbst überrascht.


    Ob man aus Vernunft die Reifen trotzdem wechselt, ist natürlich eine ganz andere Frage. Ich brauche meinen Bootsanhänger nur im Frühjahr und im Herbst für jeweils 20 km, da scheint mir das Risiko eines älteren „Holzreifens“ überschaubar, und ich fahre dann halt vorsichtshalber max. 60 km/h auf der Landstraße und nur bei trockenem Wetter.