Beiträge von PlusHomura80

    Bin heute aus dem Wartezimmer rausgefahren.


    Allererste Eindrücke nach 100 km:

    sehr gutes Auto, bin zufrieden mit meiner Wahl.

    Klasse Motor, wertiges Interieur, Lenk-/Fahrverhalten prima für ein so großes SUV wie den CX-80, intuitives Bedienungkonzept statt Tatscherei in mehrstufigen Menus, schickes Exterieur, und dieses Auto ist eher selten anzutreffen auf Straßen und Parkplätzen, was mir auch gefällt mit etwas „Exklusivität“.


    Einzigartig praxisuntauglich: das Gepäcknetz mit all den störenden Gurten - der Sack kommt originalverpackt in die Abstellkammer und wird nicht vermisst … .

    Wer ist denn der Leasinggeber - vermutlich Santander? Du gibst ja - juristisch betrachtet - das Auto nicht „dem Händler“ zurück, sondern der leasinggebenden Bank.


    Der Leasinggeber will den Leasingrückläufer dann bestmöglich als Gebrauchtwagen zweitvermarkten. Dies macht er selber oder über Gebrauchtwagenhändler (kann auch der Mazda-Händler sein).


    Üblicherweise müsste das Auto bei Rückgabe wieder in den Zustand (abgesehen von üblichem Verschleiß/Gebrauchsspuren) versetzt werden, so wie Du das Auto übernommen hast. Bei irgendwelchen wertmindernden „Tuningmaßnahmen“ (Spoilerzeugs o.ä.) muss natürlich wieder auf Kosten des Leasingnehmers zurückgebaut werden.


    Alles andere ist Verhandlungssache. Die AHK gehört Dir, und Du könntest sie auf Deine eigenen Kosten (mehrere Arbeitsstunden!) wieder ausbauen lassen und in den Keller legen - macht für Dich natürlich wenig Sinn, sofern Du sie nicht im baugleichen Folgefahrzeug verwenden willst oder über Ebay weiterverkaufen möchtest (was vermutlich schwierig wäre).


    Sofern vor dem Einbau nichts anderes vereinbart wurde, wird man sich vermutlich so einigen, dass (Deine) AHK einfach im Auto verbleibt, Du aber andererseits auch keinen AHK-Gebrauchterlös bekommst (trotz Neupreis inkl. Einbaukosten von über 1.500€ vermutlich …). Die AHK verbessert zwar die Verkaufschancen des Gebrauchtwagens, hat aber eher keinen messbar höheren Verkaufserlös zur Folge, sodass Dir Leasinggeber oder Zweitvermarkter oder der Mazda-Händler „die gebrauchte und eingebaute“ AHK nicht abkaufen, d.h. extra an Dich bezahlen möchte. Vielleicht lässt sich die AHK zumindest argumentativ in etwaigen Diskussionen über Kratzer, Dellen etc. beim Rückgabeprotokoll einsetzen.


    Merkwürdig, dass die AHK damals nicht ins Leasing mit eingerechnet werden konnte. Jedenfalls bei Herstellern mit AHK ab Werk ist das ja auch selbstverständlich. Lag vielleicht daran, dass bei Mazda und anderen Asiaten die Autos nicht ab Werk ausgeliefert werden, sondern der Händler vor Ort in seiner Werkstatt die AHK‘s erst „nachrüstet“.


    Oder hattest Du die AHK erst später einbauen lassen, deutlich nach Neuwagen-Übernahme und Abschluss des Leasingvertrages?

    Wäre natürlich ein haarsträubender handwerklicher Fehler der Bundesregierung - allerdings auch nicht der einzige … - wenn solche Mitnahmeeffekte möglich wären bei „E-Autos“,die sowieso auch ohne zusätzlichen Anreiz bereits bestellt wurden.


    Dieser ganze Subventions- und Verbotsquatsch zugunsten der E-Autos ist für mich sowieso haarsträubend.


    Viel hilfreicher wären Anreize zur Ladeinfrastruktur und beim Strompreis an den Ladestellen sowie eine technische (Stecker) und finanzielle Standardisierung (statt der verschiedenen anbieterspezifischen Apps und Karten und „Abos“).


    Die schwarz/rote Regierung macht hier erneut einen Kniefall vor der Autolobby mit einer Streuwirkung, bei der überwiegend asiatische Anbieter profitieren werden, aber nicht die europäische oder gar deutsche Autoindustrie.


    Aber egal, wenn wir deutschen Steuerzahler damit die ganze Welt vor der Klimaerwärmung retten sollen, indem wir noch mehr chinesische Autos nach Deutschland locken und unserer eigenen Autoindustrie mit Steuergeldern den Todesstoß geben, muss ich das nicht verstehen.

    Finde die Mazda-Lieferzeiten beim CX-80 wirklich unverständlich, zumal hier ja keine individuell konfigurierten Sonderausstattungen (Leder- und Technikpaket oder wie das heißt nehmen wahrscheinlich sowieso die meisten Kunden) verbaut werden, sondern nur 5 verschiedene Versionen existieren (Exclusive, Homura mit/ohne Plus, Takumi mit/ohne Plus) und Mazda die beliebtesten Farben kennen dürfte, die in Dtl. nachgefragt werden.


    Könnte man ja immer ein paar der meistgekauften Varianten in Europa oder zumindest in Japan auf (Zwischen-)Lager vorhalten, denke ich.


    Warum beim Händler dann auch noch zwei Wochen vergehen, ist mir auch unklar - vermutlich Arbeitskräftemangel … .

    So soll es sein. Gibt ja auch welche, die zu wenig "Streß" haben und am Limit kämpfen. Die anderen müßen halt auch darauf achten, daß sie sich die Kunden nicht vergraulen. Also heißt es, Archbacken zusammenkneifen und ackern. Wenn ein Händler fair sein will, dann sollte er "first in, first out" anwenden. Meine Meinung.

    Zu früh geliefert ist auch unpünktlich (alte Weisheit der Automotive-Logistikkette 😉).


    Das Auto wurde im Jahr 2024 für Januar 2026 bestellt (warum eigentlich so lange im Voraus, ist ja ungewöhnliche Vorlaufzeit auf Kundenwunsch, evtl. weil ein bestehender vorheriger Leasingvertrag dann ausläuft o.ä.?), und das Auto will der Händler wie bestellt im Januar 2026 ausliefern.


    Jetzt möchte der Kunde seine Bestellung ändern (möglichst schnell bereits in 2025 noch), und es gibt wohl Kapazitätsengpässe bei der Aufbereitung in der Werkstatt, sodass das wohl nicht oder nur unter Schwierigkeiten vorgezogen werden kann beim Händler.


    Die Werkstatt hat ja neben den Aufbereitungen von Neuwagen auch Inspektionen, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Unfallschäden etc. zu leisten und hält dafür eine gewisse Kapazität vor, um seine Bestandskunden möglichst wenig zu vergraulen. Nun kann sie ja nicht eine fällige Inspektion oder notwendige Reparatur eines anderen Kunden einfach warten lassen, weil der Neuwagenkunde seine Bestellung kurzfristig ändern möchte … .


    Verstehe den Käuferwunsch andererseits natürlich auch, wenn er sein neues Auto jetzt schon auf dem Händlerhof gesehen hat und er zum Greifen nah erscheint … .


    Kleiner Trost: Erstzulassung 2026 statt 2025 macht sich vielleicht irgendwann später besser bei Weiterverkauf als Gebrauchtwagen … ?

    Evtl. gibt‘s beim fMH noch diese Rabattcodes?

    „Navi-Update zum halben Preis“:


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    Lese gerade die aktuelle Pressemappe zum neuen CX-60. Unter der Rubrik: "Austattungslinien und Optionen" steht unter anderem unter P. 2 "Online Hybrid Navigation mit sieben Jahren kostenlosem Karten-Update und" ..........

    Damit sollte nun die Frage nach kostenloser Navi-Update beantwortet sein.

    Grüße Karl

    Für „Modelljahr 2026“ ist es beantwortet, ja, 7 Jahre und per Online Hybrid Navi. Eine Antwort, ob die bisherigen Fahrzeuge in Deutschland das Navi drei oder fünf (oder gar sieben wie für die neuen) kostenlos updaten können, lässt sich daraus nicht ableiten.


    Die EU-Regelung über Updates betrifft nur sicherheits- und typgenehmigungsrelevante Updates, nicht aber Komfortthemen wie Navi o.ä..

    Im 2025er-Modell ist wohl auch der Stabilisator an der Hinterachse entfallen, der bei den früheren Fahrzeugen verbaut war!


    Ein Fahrwerk ist ein komplexes System von Geometrie, Federn, Gewicht, Rädern, Stoßdämpfern undundund , nicht ganz trivial, hier wirklich im Fahrverhalten spürbare und legal(isiert)e Verbesserungen durch Nachrüst-Maßnahmen zu erzielen.