Beiträge von SmartMart

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    Diese werden mit TTG (ehemals ABE) und Prüfbericht (ehemals Teilegutachten) geliefert. Diese Spurplatten sind nicht abnahmepflichtig

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    Ehemals finde ich gut :) Hört sich an nach "lang, lang ist's her". Laut Google gerade mal seit 20.5.2025! TTG bedeutet Teiletypgenehmigung. Auch gut zu wissen. Vermutlich wird das AUF den Teilen einfach mit einer KBA- oder E-Nummer gekennzeichnet, und nicht TTG.

    ich hatte heute folgendes Problem. Ich wollte die AHK wieder einfahren, sie hat sich gelöst, lies sich aber in keiner Position einrasten. Hat ununterbrochen gepiept. Erst nachdem ich die Sicherungen gezogen hatte ging es wieder. Mal sehen, ob das was einmaliges war. Echt nervig die Elektronik.

    Welche Sicherung war das denn?

    Was geht, das geht, und was nicht geht, geht halt nicht. Hab mich für den PHEV nicht vorrangig wegen des Elektroantriebs entschieden. Priorität war der Benziner, weil der Diesel nicht für Kurzstrecken geeignet ist. Die Hochvolt-Batterie ist die nette Beigabe, weil es keine Standheizungen gibt.

    Der CX-5 war für uns auch mal eine Option. Aber als ich den CX-60 das erste mal in zahlreichen Videos im Showroom sah, war das Liebe auf den ersten Blick. Dazu kommt, daß ich nächsten Monat 65 werde. Wenn der CX-60 so lange hält wie unser 6-er, dann ist es nicht auszuschließen, daß das unser letztes Fahrezeug werden könnte. BRAUCHEN tun wir ihn nicht, aber WOLLEN. Es sind viele Dinge im 60-er, die der 5-er nicht hat, weswegen die Wahl dann auf den 60-er gefallen ist. Sozusagen, das Maximale eines Mazdas als "last chance".

    Mir ist bekannt, daß es so etwas gibt. Soweit ich weiß, gilt das aber nur für die Erhöhung des zuläßigen Gesamtgewichts des (Zug-)Fahrzeugs. Ich habe mein Wohnmobil auf 4,25t aufgelastet, aber weitere Daten haben sich nicht geändert.

    Auch off-topic: das ganze Thema Führerschein ist aus meiner Sicht absoluter Bullshit. Früher haben wir 5 Klassen gehabt. Das hat damals gereicht, das würde auch heute reichen. Wir mich fragt, welchen Führerschein ich habe, es wären 1,3,4,5 (also alles außer 2). Das beinhaltet auch Fahrzeuge bis 7,5t bzw.12t mit Hänger. Was das heute ist ... keine Ahnung. Steht auf der Karte.

    1. eCall kann doch jetzt schon kein TÜV-Kriterium sein. Wie will der TÜV das prüfen können? Und, wieso sollte eCall einen Einfluß auf die Verkehrstüchtigkeit haben?


    2. Wo steht, daß der CX-60 4G kann? Wenn die Platine, eSIM und Antenne >2G nicht unterstützen, hast Du ein Hardware-Problem, welches nicht durch ein Software-Update behoben werden kann. Da muß das gesamte Teil ersetzt werden. Das gleiche "Problem" hatte ich bei meinem GPS-Tracker der Alarmanlage im Wohnmobil. Dort wurde die Platine und Antenne gewechselt.


    Und, Mazda hat doch ganz klar geäußert, daß die CX-60-er betroffen sind:

    2G- und 3G-Netzabschaltung in Europa – Auswirkungen auf das Mazda eCall-System


    Das eCall-System* der folgenden Mazda Fahrzeuge ist von der Abschaltung der 2G- und 3G-Netze betroffen:

    • Mazda2 Hybrid; Produktionsstart: Dezember 2021
    • Mazda3; Produktionsstart: November 2018
    • Mazda6e; Produktionsstart: März 2025
    • Mazda MX-30 & MX-30 R-EV; Produktionsstart: Mai 2020
    • Mazda CX-5; Produktionsstart: September 2025
    • Mazda CX-30; Produktionsstart: April 2019
    • Mazda CX-60; Produktionsstart: Juni 2022
    • Mazda CX-80; Produktionsstart: Juni 2024