Du hast auf das Fahrzeug Garantie.
Zuständig für Deine Betreuung ist der MAZDA-Haendler. Angesichts Deiner Schilderung würde ich MAZDA/den Händler in die Pflicht nehmen und folgendermaßen vorgehen:
1. Die Diagnose "..liegt an den Reifen.." ernst nehmen und die Räder durch den Händler zwecks Testfahrt auswechseln lassen. Ist das Wummern weg, hat der Ingenieur Recht. Und erst dann käme für mich das Huntern infrage.
Wenn nicht, würde ich den Händler nicht aus der Pflicht lassen sondern schriftlich eine Mängelmeldung einreichen.
2. Zur DEKRA o.aehnlichem fahren, dort das Problem vorführen und schriftlich bestätigen lassen.
3. Final mit dem Händler besprechen, ggf. dann zum Anwalt gehen.
Dein Fahrzeug ist BJ.2022. Ist das Wummern denn erst in 2024 aufgetreten? Je älter der Wagen un je länger der reibungslos lief, umso geringer m.Ea. die Chance auf Wandlung.