Beiträge von Mr.Smartier

    basti1980

    der Aufbereiter klärt vorher mit dem Kunden den Umgang mit dem Fahrzeug, dazu gehört auch die Waschart und -häufigkeit. Danach wird im Beispiel #68 solange versiegelt, bis eine Standzeit von 5 Jahren erwartbar ist. Sollte es nicht solange halten, wird nachgearbeitet.

    Das ist definitiv seriös, wie ich finde.


    Es ist natürlich auch ein bisschen Eigeninitiative gefordert, diese Dinge zu verhandeln, wenn das nicht automatisch passiert und ggf. einen anderen Anbieter zu suchen.

    Es sollte , da vom Anbieter klar geregelt sein, welche Vorbereitungen je nach Verschutzungsgrad ( K.G. schreibt ja von absolutem Neuzustand) ergriffen werden. Und genauso wichtig ist eine klare Aussage über die Standzeit der Versiegelung.

    Beispielhaft Kommentar #68:

    1500€ für 5 Jahre Standzeit und einmal jährlich kostenlose Nachbehandlungen der Windschutzscheibe während der 5 Jahre ist nicht zu teuer.

    Wer zu diesen Fagen keine klaren Angaben macht, also diese im schriftlich zu fixierenden Auftrag nicht genau festschreibt, sollte den Auftrag nicht bekommen.

    Nichts Neues - leider.

    Der ADAC ist in diesem Video mal wieder im Beängstigungs-Modus unterwegs. Wem nützt das?

    Die größte Unklarheit ist der vermeintlich mögliche, potenzielle Rücktritt vom Kauf auch nach dem 1.1.22 ... denn wenn ein Verkäufer das Problem vorher klar benennt und der Käufer trotz Information dennoch kauft, wird da nix aus Rücktritt.

    Egal wie eine 2G-Ersatzlösung - an der ja anscheinend gearbeitet wird - am Ende aussieht, es wird sicher Übergangszeiten geben oder sogar valide Lösungen, die nicht gleich das ganze Land lahm legen. Die Jahre 26 und 27 sind also noch sicher für den Bestand. Um einen Zusammenbruch der Neuwagen-Käufe von jetzt bis 2028 zu verhindern, wird den Herstellern sicher etwas einfallen, vermute ich. Um den wirtschaftsstarken Gebrauchtwagenmarkt nicht zum Erliegen kommen zu lassen, wird es für 2G bzw. entsprechende Nachfolge eine Lösung geben. Ansonsten gerät ein Hersteller in Kürze ins Hintertreffen, der keine neuen Standards einführt oder keine Lösungen für alte Standards hat.

    K.G.

    bei einem fabrikneuen CX 60 kostet die Keramikversiegelung beispielsweise für einen CX60 in Machine Grey 1500 - 1600€ incl. Steuer.

    Dabei garantiert der Versiegeler eine Standzeit von 5 Jahren. Einmal im Jahr (also 4 Wiederholungen in den 5 Jahren) versiegelt das anbietende Unternehmen die Windschutzscheibe neu, da die Versiegelung an der Windschutzscheibe wegen Scheibenwischer etc. schneller verloren geht.

    Garantie ist vorhanden. Der fmh ist auch echt bemüht. Aber das der Ingenieur mich zu bmw schickt…

    Dann, wenn das so ist, wäre es doch richtiger, es gibt einen Leihwagen, das Auto bleibt beim MH und er fährt selbst damit zu BMW.

    Es muss ja bei Mazda eine Antwort auf die Frage geben, ob genau dieses Fahrzeug mit exakt dieser Fahrgestellnummer sich in der Garantie befindet, oder eben nicht. Für Letzteres sollte es dann auch eine Begründung geben. Ist eine Garantie von Mazda vorhanden, ist Mazda auch zuständig. Ist die Garantie von Mazda aus irgendeinem berechtigten Grunde verfallen, sollte der freie Händler im Rahmen der Gewährleistung zu verpflichten sein.