PHEV ab 2026 nicht mehr 0,5% fähig!?

  • Das ist schon klar, aber es sind auch keine 300 EURO Mehrbelastung.

    Viele Grüße

    Ralf

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. Voltaire

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    CX60 Homura e-Skyactiv-D 254 Homura, Prod. 06/2024, EZL: 11/24, Platinum Quartz Metallic , alles außer Pano, 20 Zoll 8-fach, Sommerrad, Ronal R71 jetblack- copper

  • Beispielrechnung Versteuerung des geldwerten Vorteiles mit 1,0% statt 0,5% des Bruttolistenkaufpreises 60.000 €, Bruttojahreseinkommen 72.000 €, Steuerklasse 1 ohne Kinder, keine Kirchensteuer, einfache Entfernung Wohnung/Arbeit 20 km:


    60.000 € x 1% + 60.000 € x 0,03 % x 20 km = 960€ als zu versteuernder geldwerter Vorteil p.M.

    60.000 € x 0,5% + 60.000 € x 0,03% x 20 km = 480 € als zu versteuernder geldwerter Vorteil p.M.

    Differenz pro Monat also 480€, pro Jahr 5.760€


    darauf Grenzsteuersatz 42%: Im Beispiel ist bei Versteuerung mit 1,0 statt 0,5% die jährliche Einkommensteuer ca. 2.400€ höher (inkl. Kirchensteuer ca. 2.600€), nämlich 4.840 statt 2.420€.


    Also schon ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Mazda als Dienstwagen. Vermute allerdings, dass die meisten Konzerne ohnehin europäische Marken im Großkundenrabatt als Dienstwägen bevorzugen, insofern kein großes Thema für Mazda bei den Absatzerwartungen.


    Wichtiger wäre für Mazda, demnächst die tatsächlich erreichbare rein elektrische Reichweite zu verbessern, da sind andere Wettbewerber deutlich besser.

    Mazda CX-80 Homura Plus 7-Sitzer in Jet Black „mit allem“ inkl. Panoramadach und AHK, 254 PS-Dieselmotor R6, bestellt 9/25, verschifft Ende 10/25, voraussichtl. Liefertermin 12/25

  • Hättest du Steuerklasse 3 genommen, wäre es freundlicher. es gibt hier kein Referenzbeispiel, es ist zu individuell. Nur ein Beispiel, ich habe 10 Jahre lang keine 0,03% Anfahrtsweg versteuern müssen, ich habe die das hier anwenden können und laut meinem Dienstwagenvertrag war das auch zulässig:


    Oft ist es Dir auch erlaubt, Deinen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu nutzen. Wendest Du dann die 1-Prozent-Regelung an, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke zur Arbeit um 0,03 Prozent des Listenpreises. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometer und einem Listenpreis von 50.000 Euro kommen damit zu den 500 Euro laut 1-Prozent-Regelung nochmals 300 Euro monatlich hinzu, so dass Du in diesem Fall bereits 800 Euro mehr zu versteuern hast.

    Statt dieser Pauschale kannst Du Dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für eine Einzelbewertung entscheiden. Das ist günstiger, wenn Du durchschnittlich weniger als an 15 Tagen pro Monat zum Arbeitsplatz pendelst; also bis zu 180 Fahrten im Jahr. Du musst dann für jede tatsächliche Fahrt 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer ansetzen. Dafür musst Du dem Arbeitgeber schriftlich erklären, wann Du diese Fahrten unternommen hast.

    Seit 2019 kannst Du von der Firma verlangen, dass sie die Methode der Einzelbewertung bei der Lohnbesteuerung anwenden soll. Detaillierte Informationen unter anderem dazu enthält das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur „lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer“ vom 4. April 2018.

    Die Methode der Einzelbewertung musst Du für das ganze Jahr anwenden. Du kannst auch noch während des Jahres von der 0,03-Prozent-Regelung zur Einzelbewertung wechseln. Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr ist grundsätzlich möglich, wenn Du die einzelnen Fahrten aufzeichnest und nachweisen kannst. Hat die Arbeitgeberin zunächst nach der 0,03-Prozent-Regelung abgerechnet, könnte sie dann die Lohnsteuer rückrechnen – und zwar für das gesamte Jahr. Dies haben die Lohnsteuerreferatsleiter der Länder beschlossen (Kurzinformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 21. Mai 2021, Az. VI 302 – S 2334 – 372).

    Viele Grüße

    Ralf

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. Voltaire

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    CX60 Homura e-Skyactiv-D 254 Homura, Prod. 06/2024, EZL: 11/24, Platinum Quartz Metallic , alles außer Pano, 20 Zoll 8-fach, Sommerrad, Ronal R71 jetblack- copper

  • K.G.

    Habe heute meinen Mazda Verkäufer angerufen.

    Der hat kein Merkblatt , sagte ihm auch nix.

    Da ist dein Mazda Händler wohl besser informiert.

    Ich lasse meinen einfach noch dieses Jahr zu, dann sollte ich sicher sein.

    Erspart mir auch 4 Monate Wartezeit auf den CX60 :)

  • Fazer

    Karl hat Recht. Ich werde meinen 2023er CX 60, auch bedingt durch das wirklich gute Angebot des fMH, nur deshalb tauschen, da ich das 2025er Modell bis 31.12.2026 zulassen kann und trotzdem die 0,5% Versteuerung erhalte. Und damit 2 Jahre länger als wenn ich meinen Jetzigen bis zum Ende des vierjährigen Leasings gefahren hätte. Die 2026er Modelle sind dafür nicht mehr geeignet.

    Hängt an der neuen EU-Verordnung. Das Auto an sich ist (bis auf kleinere Extras) das Gleiche wie das 25er Modell.

    CX 60 Homura, PHEV, Soul Red, alle Pakete + Panorama und AHK

    Software 14014, Gracenote 1.1.1.02315

  • @Facer

    Spreche doch deinen fMH Verkäufer mal auf die Händlerinformation zum neuen Modell 2026 an.

    Dort steht auf S. 3 unten im letzten Absatz der Hinweis zur 0,5% Dienstwagen Besteuerung sowie: Weitere Informationen zu dieser Thematik können Sie dem Angang "Merkblatt Dienstwagenbesteuerung" entnehmen.

    Hat sich auf das Gespräch wohl nicht sauber vorbereitet der Verkäufer.

    Grüße Karl

    🇩🇪 Karl Grabler CX-80 D254, Takumi Plus, Artisan Red, alle Ausstattungspakete incl. PD u. AHK, Bestellt 12.11.24, PD 14. Oktober 24, zugelassen 06.02.25

    Connect 10020, Navi, Map Version 2025 Q2 04, Gracenote 1.1.1.03119_EU