M.E. musst du, wenn du die Garantie nicht verlieren willst die Inspektion vorher machen lassen.
Nächster Inspektionstermin nur innerhalb von 12 Monaten
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Laut meinem Mazdahändler verlangt Mazda seit 2025 die strikte Einhaltung, also keine Überschreitung der Zeit/km Vorgaben. Ein anderer fMH korrigierte die Aussage dahin, dass eine Toleranz bei den km von 2000 km sei, aber kumulierend. Will heissen, man kann z.B. einmal 1500km überziehen, aber bei nachfolgenden Services ist dann nur noch ein "Restguthaben" von 500 km.
Was genau stimmt ist nirgends navollziehbar. Allerdings würden die Intervalle immer kürzer, wenn nur vor dem Jahreszyklus ein Termin gebucht werden könnte.
Es herrscht ein rauher Wind bei Garantie- und Versicherungsverträgen. Da mit einem Anwalt aufzufahren ist auch unsinnig, weil nicht zielführend: (vielleicht) Recht bekommen um dann die Taler dem Anwalt zu überweisen, kann teurer werden. Die Nerven und den eigenen Aufwand nicht gerechnet.
Für die Konzerne rechnet sich das so oder so! Wenn es eng wird, Gegengutachten oder halt im Einzelfall zahlen - in der Summe hat man bei allen Fällen gespart. Und den Frust bekommt ja eh der Händler vor Ort ab!
Ganz unabhängig ob Zyklus/Km eingehalten werden - Garantieversprechen sind gute Verkaufsargumente, was sie Wert sind, wird sich erst nach dem Kauf und bei einem konkreten Schaden erweisen. Hat nichts mit Mazda zu tun - gute Fahrt!
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Laut meinem Mazdahändler verlangt Mazda seit 2025 die strikte Einhaltung, also keine Überschreitung der Zeit/km Vorgaben. Ein anderer fMH korrigierte die Aussage dahin, dass eine Toleranz bei den km von 2000 km sei, aber kumulierend. Will heissen, man kann z.B. einmal 1500km überziehen, aber bei nachfolgenden Services ist dann nur noch ein "Restguthaben" von 500 km.
Was genau stimmt ist nirgends navollziehbar. Allerdings würden die Intervalle immer kürzer, wenn nur vor dem Jahreszyklus ein Termin gebucht werden könnte.
Es herrscht ein rauher Wind bei Garantie- und Versicherungsverträgen. Da mit einem Anwalt aufzufahren ist auch unsinnig, weil nicht zielführend: (vielleicht) Recht bekommen um dann die Taler dem Anwalt zu überweisen, kann teurer werden. Die Nerven und den eigenen Aufwand nicht gerechnet.
Für die Konzerne rechnet sich das so oder so! Wenn es eng wird, Gegengutachten oder halt im Einzelfall zahlen - in der Summe hat man bei allen Fällen gespart. Und den Frust bekommt ja eh der Händler vor Ort ab!
Ganz unabhängig ob Zyklus/Km eingehalten werden - Garantieversprechen sind gute Verkaufsargumente, was sie Wert sind, wird sich erst nach dem Kauf und bei einem konkreten Schaden erweisen. Hat nichts mit Mazda zu tun - gute Fahrt!
Gem. dem Email von Mazda Deutschland gibt es keine Toleranz bei den zeitlichen Inspektionsabständen. Auf die Aussage kann deshalb nicht vertraut werden außer er gibt es schriftlich.
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Mazda wird von sich aus gegenüber dem Kunden nichts anderes sagen. Die würden der Überschreitung ja Tür und Tor öffnen.
Was in den Durchführungsvorschriften beim fMH steht, kann etwas anderes sein. Ich muss aber beim zukünftigen fMH erstmal vorstellig werden, nachdem mein bisheriger ohne Mazda-Vertrags-Nachfolger in den Ruhestand gegangen ist.
Als ich für eine Reparatur auf Teile warten musste, die zusammen mit dem KD gemacht werden sollte, hat mein bisheriger fMH etwas Zeitüberschreitung eingeräumt. Erst als es zu lang wurde, musste der KD doch (ich glaube im gleichen Monat) gemacht werden. Im Folgejahr wäre ich sowieso wieder zum "normalen" Termin Anfang Juli = ca. EZ-Datum (Termin war schon gebucht), wenn nicht Ende Juni schon wieder "Fahren sie in die Werkstatt, fahren sie nicht über Los, ..." im Display aufgeleuchtet hätte.
Ich will den ja nicht ewig hinten raus schieben - ich will nur bei meinem ursprünglichen Termin bleiben, damit ich nicht auch noch 1 Monat TÜV verliere und dann immer im Juni lande, in dem ich eigentlich immer im Urlaub bin. Die Kilometer sind bei mir kein Problem.