Sonnenblende Beifahrerseite
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Ich meine, dieser Absicherungswahnsinn kommt von den Klagemöglichkeiten in den USA. Hier wurde richtig McD erwähnt. Ein weltweit liefernder Hersteller macht das einmal für den kritischen Markt und dann überall gleich. Das müssen wir mit ausbaden. Ich meine daher, dass das Schild möglicherweise in D rechtlich keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wer sollte hier auch wen verklagen, wenn das Schild weg ist...
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StVZO §35a, Absatz 8:
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein.
Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein.
Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein,
dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.
Da weder ich, noch meine Frau, Kinder im Auto haben oder haben werden, sehen wir uns nicht als betroffen und somit auch nicht angesprochen. Der Text besagt eindeutich, daß er nur für diese Personengruppe sichtbar sein muß.
Was mich an diesem Text am meisten beunruhigt, ist, daß man davon ausgeht, Kinder, die nicht ohne Sitzhilfen im Auto untergebracht werden, auf dem Vordersitz sitzen zu lassen. Das an sich ist grob fahrläßig. Kinder unter 1,50m haben einfach vorne nichts verloren.
Und WENN man schon warnen will, dann davor, daß es immer noch I... gibt, die ihre Füße auf's Armaturenbrett legen.
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Und WENN man schon warnen will, dann davor, daß es immer noch I... gibt, die ihre Füße auf's Armaturenbrett legen.
Aber das machen die nur solange nichts passiert. Wenn die Beine oben sind und die Airbags lösen aus dann tuts richtig weh….
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Es gibt wenige Dinge direkt im Auto, die durch das Vergessen von einer einzigen Handlung für einen Insassen, hier Kind, tödlich enden können.
Der Text besagt eindeutich, daß er nur für diese Personengruppe sichtbar sein muß.
Nein, mal richtig lesen, da steht "dauerhaft angebracht". Die Personengruppe hilft lediglich zur Beschreibung, wozu der Aufkleber dienen soll.
Dass ihr euch bei Verstößen gegen die geltende StVZO als nicht betroffen und auch nicht angesprochen fühlt, na ja ...
... ohne sichtbaren Aufkleber eben 60€ ins Handschuhfach legen, wird schon!
Viele Grüße,
Norbert
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Wie man's nimmt, ist ja nach wie vor dauerhaft angebracht, hab's nicht entfernt.

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Evtl. 'ne Strumpfhose drüber 🤢
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Bringt euch einen Sonnenblendstreifen auf der Frontscheibe an. Seit ich diesen nutze, stört keine Sonne mehr.... und die Sonnenblenden bleiben oben, niemand sieht dieses Warnschild.