So die Aussage von meinem TÜVer.
Hat mir meiner was anderes gesagt - die ABE setzt den Fahrzeugschein nicht außer Kraft und wenn die Reifen im Fahrzeugschein nicht drin stehen, können auch 185er in der ABE stehen, fahren darfst du sie trotzdem nicht.
ZitatEine TÜV-Begutachtung ist nicht vermeidbar. Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird – selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge – eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich. Vergölst arbeitet diesbezüglich vertraglich mit der DEKRA zusammen.
Anschließend ist auf der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen (Änderung des Fahrzeugscheines). Alle Änderungen erfolgen gegen Gebühr.
Außerhalb der in der Fahrzeug-ABE erfassten Rad-/Reifendimension nennen die Fahrzeughersteller freigegebene Alternativen, die nach einer § 19 (2) StVZO-Begutachtung (mit entsprechendem Nachtrag in den Papieren) gefahren werden dürfen.
Die ABE gilt einzig und allein für die Felgen - nicht für die Rad-/Reifenkombination. Die stehen in der Fahrzeug-ABE und da stehen nur 235/50er drin.
Bei Mercedes/Audi/BMW und anderen Herstellern ist das was anderes, die haben sehr viele verschiedene Rad-/Reifenkombinationen die dann auch in der Fahrzeug-ABE drin stehen. Beim CX-60 stehen aber eben nur max. 235/50 20 drin.