Bei uns in Ö ist es leider so, dass beim Gespann das Höchstulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges + das Höchstulässige Gesamtgewicht des Anhängers zählt.
Da wäre ich mit dem PHEV und meinem 1000 kg Anhänger über die 3.500 kg-Grenze ![]()
Schrägerweise gilt diese 3500 kg -grenze nur bei gebremste Anhänger. Bei ungebremste Anhänger wurde das (vor Jahrzehnten) vom Gesetzgeben sichtlich einfach vergessen.
Alternativ könnte ich also beim Anhänger die Bremsen ausbauen und neu Typisieren lassen. Was sicherer ist brauchen wir dann nicht diskutieren ...