Ich denke mal, wenn der Vorgang abgeschlossen ist, dann stimmt das so auch. Ich glaube auch nicht, daß die Batterie so schwach sein kann, daß 20 Minuten nicht mehr reichen würden. Und selbst wenn, dann wäre die Meldung sicher, Vorgang abgebrochen.
Bei mir passiert nichts, wenn ich ans Auto gehe oder weggehe. Hab das Feature ausgeschaltet. Nicht zuletzt, weil ich immer an der hinteren Türe prüfe, ob das Auto auch wirklich zu ist ... jahrelange Routine.
Mich wundert oft, wie leichtsinnig die Leute darauf vertrauen, daß alles funktioniert, wenn sie weggehen. Da wird nicht einmal geprüft, ob die Blinker blinken. Wie leicht kann man einfach eine Türe aufmachen, ohne daß das einer merkt.
6 Tage nachdem das Auto abgestellt wurde (Urlaub), erhielt ich den letzten Statusabruf. Danach schlug jede Anfrage fehl. Nach unserer Rückkehr 5 Wochen später, habe ich die Zündung eingeschaltet, danach war die Kommunikation zur MaMazda App wieder möglich. An der Starterbatterie kann's also nicht gelegen haben, die hat ja einwandfrei funktioniert.
Kann es sein, daß das Auto nach einer gewissen ungenutzten Zeit in eine Art Schlafmodus verfällt?
Ich hab früher meinen Tempomat manuell eingestellt, das kann ich auch jetzt. Es gibt genügend Situationen, wo weder die Karte noch die Erkennung funktionieren. Das Navi bietet mir noch mehr als nur die Tempolimits.
Nun ja, aber das Problem, das der Gutste hatte, war nicht das E-Kennzeichen. Der hat sich einfach nicht an die Parkvorgaben gehalten. Ich kenne das so bei uns zumindest nicht. Die Zeitgrenze liegt bei 4 Std., danach wird's an der Säule teurer.
Die Frage ist, lassen sich noch viele Käufer finden mit einer so geringen elektr. Reichweite? Firmenfahrer mit 0,5%-Regelung sind wohl ab jetzt beim CX-60/80 weg. Und unsere beiden CX-60 und der CX-80 waren bzw. sind ebenfalls Firmenwagen und genutzter 0,5%-Regelung, auch deswegen kam für uns der 2026 auch nicht mehr in Frage.
Die elektrische Reichweite reicht mir, hab ja auch einen Verbrenner gekauft. Ich würde mir lieber einen größeren Tank wünschen. 60-65 Liter wären schon gut.
In Deutschland ist das E-Kennzeichen für den Anspruch auf E-Parkplätze oder Ladesäulen zwingend erforderlich. Auch wenn Ihr Plug-in-Hybrid die technischen Voraussetzungen (elektrische Reichweite, CO2-Ausstoß) erfüllt, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur das sichtbare „E“ auf dem Nummernschild als amtlicher Nachweis.
Die Rechtslage auf einen Blick
Kontrollzwang: Parkflächen für Elektrofahrzeuge oder Ladesäulen sind durch Zusatzschilder (z.B. Sinnbild „Kfz mit Stecker“) gekennzeichnet. Das Ordnungsamt oder die Polizei kontrolliert primär über das Kennzeichen.
Bußgeld: Fehlt das E-Kennzeichen, wird das Fahrzeug rechtlich wie ein herkömmlicher Verbrenner behandelt. Das unberechtigte Parken kostet bundesweit 55 Euro.
Abschleppgefahr: Zusätzlich zum Bußgeld riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug auf eigene Kosten abgeschleppt wird, um den Ladeplatz für berechtigte E-Fahrzeuge freizumachen.
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Deshalb habe ich ein E-Kennzeichen.
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Na, dann möchte ich mal sehen, wie die ein Auto abschleppen wollen, bei dem man das Kabel nicht rausziehen kann.
Wenn ich den Umbau bei Mazda machen lasse und die den Prüfer im Haus haben, gehe ich davon aus, daß die Werkstatt sehr wohl weiß, was getan werden muß.